13:45 BAUBRANCHE

Zürich: Mehr Fenster für Migros am Kreuzplatz

Das Baurekursgericht stützt die Bausektion der Stadt Zürich: Der grosse Neubau, den die Migros Genossenschaft am Kreuzplatz in Zürich plant, wirke in der vorliegenden Form zu abweisend. Die Migros muss nun mehr Fenster einplanen.

Die Migros Genossenschaft Zürich will ihren Standort am Kreuzplatz vergrössern. Sie plant einen fünfgeschossigen Neubau, in dem im Erdgeschoss und in der ersten Etage eine Filiale des Detailhändlers untergebracht wird. Zudem sollen im Neubau unter anderem ein Fitnesscenter und Büros einziehen.

Die Bausektion der Stadt Zürich bewilligte den markanten Neubau im vergangenen Sommer grundsätzlich. Allerdings forderte sie, dass die Fassade anders gestaltet wird. Insbesondere im ersten Obergeschoss sollen mehr Fenster eingeplant werden. Die Migros Genossenschaft rekurrierte dagegen: Zur effizienten Bedienung der Kunden müssten die Warenauslagen auch entlang der Aussenwände und damit an die Fensterfronten gestellt werden. Um die Waren vor Temperaturschwankungen und weiteren Lichteinflüssen zu schützen, müssten die Fensteröffnungen verdunkelt werden.

Ohne Fenster zu abweisend

"Es mag zwar zutreffen, dass sich direkte Lichteinstrahlung negativ auf Lebensmittel auswirkt", hält das Baurekursgericht im Urteil fest. Dem sei jedoch entgegenzuhalten, dass an der betreffenden Nordostfassade keine - oder nur wenige Stunden am Tag - direkte Sonneneinstrahlung zu befürchten sei. "Technisch dürfte es ohne weiteres möglich sein, die Fenster von der äusseren Verkleidung zu befreien und die Lebensmittel dennoch vor Lichteinwirkungen zu schützen." Die Auflage der Stadt sei damit verhältnismässig. Durch die ursprünglich geplante Verschalung der Fenster im ersten Obergeschoss würde der Neubau geschlossen und abweisend wirken. Er würde damit der Situation am belebten Kreuzplatz nicht gerecht.

Zu einem kleinen Teil bekommt die Migros aber dennoch Recht: Das Gericht kommt zum Schluss, dass es entlang von Seitenstrassen keine zusätzlichen Fenstern braucht.

Die Genossenschaft wird den Entscheid nun prüfen und sich danach allenfalls entsprechende Schritte überlegen, sagt Mediensprecher Francesco Laratta auf Anfrage von baublatt.ch. (sda/mt)

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