Zürich: Kauf der "Gammelhäuser" braucht nachträglichen Segen
In den letzten Jahren sorgten sie als „Gammelhäuser“ für Schlagzeilen: drei Liegenschaften im Umfeld der Zürcher Langstrasse. Um die unhaltbaren Zustände zu beenden, kaufte die Stadt Bauten für 32 Millionen Franken. Sie tat dies ohne Genehmigung des Gemeinderats. Doch nun muss sie diese nachträglich einholen. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Im Februar hatte die Stadt Zürich drei völlig heruntergekommene Liegenschaften in der Nähe der Langstrasse erworben, für 32 Millionen Franken. Die Häuser an der Neufrankengasse bzw. der Magnusstrasse waren in den letzten Jahren immer wieder als „Gammelhäuser“ in den Medien präsent gewesen, unter anderem 2015 im Zusammenhang mit einer Razzia wegen Mietwucher. Allerdings hatte die Razzia offenbar wenig geändert, der Zustand der Immobilien blieb weiterhin scheinbar katastrophal. „Drogensüchtige liegen im Lift und im Treppenhause“, zitierte letztes Jahr „20 Minuten“ in einem Bericht einen Bewohner.
Um der prekären Situation „sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für die Nachbarschaft“ ein Ende zu setzen und um den „Personen, die auf dem freien Markt geringe Chancen haben“, langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern, kaufte die Stadt die drei Bauten. Das Geschäft habe keinen Aufschub geduldet, da die Verkäuferin die Liegenschaften ohne raschen Abschluss an anderweitige Interessenten verkauft hätte, heisst es beim Finanzdepartement der Stadt. Trotz der Höhe des Kaufpreises genehmigte der Stadtrat den Kauf in eigener Kompetenz, gestützt auf die Gemeindeordnung.
Gegen den Kauf wurde Stimmrechtsrekurs erhoben. Nachdem der Bezirksrat diesen vollumfänglich abgewiesen hatte, zogen die Rekurrenten den Beschluss weiter vors Verwaltungsgericht. Dieses hiess die Beschwerde gut. Damit müssen die Kaufverträge nun nachträglich vom Gemeinderat genehmigt werden. Mit diesem Entscheid stelle das Verwaltungsgericht „die langjährige und erfolgreiche Praxis des Stadtrats“ in Bezug auf unaufschiebbare Käufe in Frage, kommentiert das städtische Finanzdepartement den Entscheid in seiner Medienmitteilung. Es bestehe die Gefahr, dass die Stadt als Käuferin der Liegenschaften benachteiligt werde, weil Verkäufer nicht zuwarten wollten. Weiter heisst befürchtet man, dass die Stadt bei der Erfüllung ihrer wohnpolitischen Aufgaben „ernsthaft behindert“ werden könnte.
Wie es mit den Häusern nun weitergeht, steht noch nicht fest. Laut dem Finanzdepartement will man den Entscheid des Verwaltungsgerichts vertieft prüfen und danach über weitere Schritte entscheiden. (mai)