11:46 BAUBRANCHE

Zürich hält nichts von Aufhebung des Anschlusses Weiningen

Im Rahmen der geplanten Nordumfahrung/A1 in Zürich soll laut Bundesgerichtsentscheid die Aufhebung des Halbanschlusses Weiningen geprüft werden. Für Zürich kommt das jedoch nicht in Frage.

Kürzlich hat das Bundesgericht den Halbanschluss Weiningen in Zürichs Norden in Frage gestellt. Es hat das Bundesamt für Strassen (Astra) beauftragt, eine Aufhebung desselben zu prüfen. Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion hält davon nichts, wie es in einer Mitteilung heisst. Berechnungen des Zürcher Amts für Verkehr hätten ergeben, dass eine Aufhebung zum Teil erheblichen Mehrverkehr für die umliegenden Gemeinden Dietikon, Oberengstringen, Oetwil an der Limmat und Regensdorf zur Folge hätte. Weiter würde es zu Ausweichverkehr durch die Stadt kommen, insbesondere über den Hönggerberg und die Achse Rosengarten/Bucheggstrasse. Des Weiteren würden heute schon stark belastete beziehungsweise zeitwese überlastete Autobahnanschlüsse noch stärker belastet. Weiter heisst es, dass ausgerechnet die Nordumfahrung dadurch deutlich entlastet würde. Die Aufhebung des Halbanschlusses mache somit auch aus volkswirtschaftlicher Sicht keinen Sinn. Sie stünde zudem mit der Vorgabe des kantonalen Richtplans im Widerspruch, nach der der Durchgangsverkehr auf das übergeordnete Strassennetz zu führen ist.

Dritte Gubrist-Röhre

Das ist mit ein Grund für den geplanten Ausbau der gesamten Nordumfahrung. Das Milliardenprojekt sieht im Kern sechs Fahrbahnen vor, drei in jede Richtung. Voraussetzung dafür ist eine dritte Tunnelröhre durch den Gubrist. Die bestehenden Röhren sollen in Richtung St. Gallen und Flughafen führen, die neue in Richtung Bern, Basel, Luzern und Chur. Ausserdem sollen die Anschlüsse auf beiden Seiten des Gubrists angepasst werden. Für den Halbanschluss Weiningen ist eine Verlegung von rund 600 Metern in Richtung Limmattaler Kreuz geplant, und der Anschluss Zürich-Affoltern wird neu konzipiert. Des Weiteren soll die Autobahn zwischen der Katzensee- und der Horensteinstrasse auf einer Länge von 580 Metern überdeckt werden. Hinzu kommen zahlreiche Sanierungsarbeiten sowie flankierende Massnahmen wie zusätzliche Fahrstreifen und Anpassungen der Verkehrsführung.

Urteil verzögert Baubeginn

Der bisherige Zeitplan zum Ausbau der Nordumfahrung Zürich sah vor, die ausgebaute Nordumfahrung nach zirka neun Jahren (ab Vorliegen der rechtskräftigen Plangenehmigung) definitiv dem Verkehr übergeben zu können. Das Bundesgerichtsurteil führt nun zu zeitlichen Verzögerungen. Der Bund soll, wie es in der Mitteilung heisst, Möglichkeiten aufzeigen, wie diese Verzögerungen möglichst gering gehalten werden können. Insbesondere der Bau der unbestrittenen Abschnitte – etwa die dritte Gubrist-Röhre – soll raschmöglichst begonnen werden. (mt)


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