15:45 BAUBRANCHE

Zürcher Untergeschoss wird Erdgeschoss

Kommentar. Mit Ihrer vor einem Jahr präsentierten Revision der Zürcher Bau- und Zonenordnung hat die Zürcher Stadtregierung in ein Wespennest gestochen Vor allem die Streichung des Zürcher Untergeschosses, hätte bei vielen Neubauten und Bauprojekten faktisch zu einer Reduktion von vier auf drei Geschosse geführt. Auf Grund der breiten Ablehnung, wird das Zürcher Untergeschoss nun zum normalen Erdgeschoss. Auch weitere umstrittene "soziale" Komponenten wurden fallen gelassen.

In einer Zeit, in der Verdichtung als eine Massnahme gegen die Zersiedelung in breiten Kreisen auf Akzeptanz und Zustimmung stösst, ist es unverständlich, das der Hochbauvorsteher der Stadt Zürich, André Odermatt, eine BZO planen und präsentieren konnte, die buchstäblich auf ein "entdichtetes" Bauen hinauslief. Die dadurch erwartete Reduktion des Bebauungspotentials um bis zu 20 Prozent hätte zu höheren Kosten pro Wohneinheit und zur weiteren Angebotsverknappung geführt. Kaum zu glauben, dass Odermatt nicht schon in seinem Hochbaudepartement, das ja auch mit Fachleuten bestückt ist, auf Widerspruch gestossen ist. Dieser kam dann um so massiver von aussen, als breite Ablehnungsfront bestehend aus etwa Hauseigentümern, Wohnbaugenossenschaften, Leuten aus der Bauwirtschaft, Immobilienexperten oder Städteplanern. Eine derart kontraproduktive und realitätsferne BZO-Revision hätte wohl keine Mehrheit gefunden. Dies mag auch bei dem selbstsicher auftretenden Bauvorstand zwangsläufig zur späten Einsicht geführt haben, die Revision der BZO zu einem guten Teil rückgängig zu machen.

Kooperative gemeinnützige Planung fällt weg

Fallen gelassen wurde auch die Absicht, im Sinne einer "kooperativen Planung" Hauseigentümern eine höhere, mit den Behörden aushandelbare Ausnützung über die BZO hinaus anzubieten,wenn diese dafür mehr günstigen Wohnraum schaffen würden. Bei beschränkten Wohnungsbauprojekten hätte das dazu geführt, dass am gleichen Ort und bei der gleichen Eigentümerschaft für ein weitgehend gleiches Angebot schon ab Erstvermietung unterschiedlich hohe Mieten verlangt würden. Die höheren Mieten subventionieren dabei die billigen Angebote. Damit wird ein Tummelfeld für interpretationsbedürftige Behördenentscheide und eine weitere Abschreckung für (kleinere) Investoren, sich in Zürich mit einem Bauprojekt die Finger zu verbrennen, glücklicherweise gerade noch vermieden.

Neue Richtwerte für das Bevölkerungswachstum

Immerhin wird im regionalen Richtplan, der vom Stadtrat verabschiedet wurde, das Ziel, festgeschrieben, dass bis 2050 der Anteil gemeinnütziger Wohnungen auf einen Drittel steigen soll. Während bisher die Planung auf einer geschätzten Zunahme der Einwohner der Stadt Zürich bis 2030 um 40'000 Einwohner ausging, liegt die neue Annahme bei 80'000 Einwohnern bis 2040. Der Stadtrat geht davon aus, dass die in der BZO 1999 aufgeführten (Land-)Reserven für diese Zunahme noch genügen - ohne wesentliche Aufzonungen vornehmen zu müssen.

Verdichtungs-Gebiete

Für weitere Verdichtungen führt der neue Richtplan folgende Gebiete: Altstetten, Hard/Letzi, Zürich-West, Zürich-Nord, Stettbach, Binz, Teile von Affoltern. Weiterhin wird festgehalten, dass von Grundeigentümer bei Aufzonungen eine Mehrwertabschöpfung verlangt werden soll.

Nischen für Klein-Gewerbe

Immer mehr Gewerbebetriebe mit geringer Ertragskraft werden aus der Stadt gedrängt. Mit neuen Industrie- und Gewerbezonen, soll diesem Exodus Einhalt geboten werden.

Wie weiter?

Eine eigens gebildete Sonderkommission soll die BZO-Vorlage überprüfen und bis Ende 2015 sollte darüber definitiv entschieden werden können. Dabei entsteht aber bereits eine "negative Vorwirkung". Damit müssen bei künftigen Baugesuchen die Bestimmungen der alten und neuen BZO berücksichtigt werden. Zu hofffen bleibt, dass die neue oder revidierte BZO für Bauwillige wieder mehr Rechts- und Planungssicherheit bringt, ohne "gemeinnützig" verbrämte individuelle Auslegungsmöglichkeiten für übereifrige Behörden. (Silva Maier)

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