Zürcher Unispital darf im Park bauen
Das Universitätsspital Zürich darf sein Provisorium nun doch erstellen. Für den geplanten Modulbau hat das kantonale Baurekursgericht grünes Licht gegeben. Der Entscheid der stadträtlichen Bausektion ist damit nichtig.
Die Stadt hatte im vergangenen Oktober die Baubewilligung für ein Provisorium der Universitätsspital Zürich (USZ) verweigert, weil der Park denkmalpflegerisch wertvoll und für das Quartier als «grüne Lunge äusserst wichtig» sei. Zudem könne das USZ das Gebäude auch an einem alternativen Standort an der Gloriastrasse erstellen. Lediglich der Bau einer Technikzentrale wurde bewilligt.
Diesen Entscheid bezeichnete der Regierungsrat als «inakzeptabel» und focht ihn an. Seiner Meinung nach ist ein Alternativstandort nicht möglich, da der Modulbau zwingend in nächster Nähe zu Notfall, Operationssälen, Magnetresonanz-Zentrum und Helikopterlandeplatz liegen müsse.
Nun hat das Baurekursgericht dem Kanton Recht gegeben, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die Rekursinstanz betont die «ungenügende Anbindung» der Gloriastrasse. Dieser Standort komme auch deshalb nicht in Frage, weil dort aller Voraussicht nach eine erste Bauetappe der USZ- Gesamterneuerung realisiert werde.
Zwar bezeichnet auch das Gericht den Eingriff in den Spitalpark als «erheblich». Dennoch bleibe er zum grössten Teil während des auf 20 Jahre befristeten Modulbaus uneingeschränkt als Erholungsraum nutzbar. Der wertvolle Baumbestand werde vom Bauvorhaben nicht tangiert.
Laut Urteil ist einzig die kantonale Baudirektion für die denkmalpflegerische Beurteilung des Eingriffs in den Spitalpark zuständig. Wie schon der Kanton stufte auch das Baurekursgericht den Modulbau als «denkmalpflegerisch vertretbar» ein. (sda/cet)