16:52 BAUBRANCHE

Zürcher Stimmvolk soll über Innovationspark Dübendorf entscheiden

Nun muss sich das Bundesgericht mit der künftigen Nutzung des Flugplatzes Dübendorf befassen. Das Forum Flugplatz Dübendorf will mit einer Stimmrechtsbeschwerde erreichen, dass das Volk über den dort geplanten Innovationspark entscheiden kann.

Der Zürcher Kantonsrat hat Ende Juni mit 113 zu 47 Stimmen den geplanten nationalen Innovationspark in Dübendorf im kantonalen Richtplan festgesetzt. Dafür sollen bis zu 70 Hektaren im Kopfbereich des Flugplatzareals zur Verfügung stehen. Ein Antrag der SVP, den Richtplanentscheid den Stimmberechtigten zu unterbreiten, wurde mit 115 gegen 54 Stimmen deutlich abgelehnt. Nun will das Forum Flugplatz Dübendorf mit einer gestern Donnerstag vorgestellten Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht erreichen, dass dieser Entscheid nachträglich korrigiert wird: Es fordert, dass die vom Kantonsparlament beschlossene Teilrevision des kantonalen Richtplans dem fakultativen Referendum unterstellt wird.

Beim Richtplaneintrag handle es sich um den ersten, nicht mehr rückgängig zu machenden Schritt, dass der Bund dem Kanton Zürich 70 Hektaren einer der grössten strategischen Landreserven des Bundes abgebe. Dieser Beschluss ist laut dem Forum somit von „höchster politischer Dimension“ und beschränke sich nicht auf blosse Raumplanung. 70 Hektaren Landwirtschaftsgebiet dem Innovationspark zuzuführen, habe erhebliche Auswirkungen auf die allgemeinen Lebensgrundlagen, schreibt es weiter in der Begründung zu seiner Beschwerde. Hinzu komme, dass der Bund die Absicht habe, weitere rund 30 Hektaren der Flugplatz Dübendorf AG für die zivile Aviatik zur Verfügung zu stellen.

Dem Flugplatz droht gemäss Forum mit dem Innovationspark eine grossflächige Zubetonierung mit erheblichen Auswirkungen auf das Flora und Fauna. Ausserdem sei mit erheblich mehr Verkehr und Lärm zu rechnen. Der Innovationspark in Dübendorf wird gemäss Plänen des Kantons von bis zu 25'000 Personen täglich frequentiert. Darum ist das Forum der Ansicht, dass es möglich sein muss, dass zumindest die Teilrevision der Richtplanung dem Referendum unterstellt wird, damit auch die Stimmbürger die Möglichkeit haben, zum geplanten Innovationspark, beziehungsweise zur geplanten Landabgabe des Bundes Stellung zu nehmen.

Das Forum beruft sich dabei auf die Zürcher Kantonsverfassung. Diese verlange, dass „Beschlüsse von grundlegender Bedeutung, die langfristige Auswirkungen auf die allgemeinen Lebensgrundlagen haben“, dem fakultativen Referendum unterliegen. Zudem soll das Bundesgericht der Stimmrechtsbeschwerde aufschiebende Wirkung erteilen. Es müsse verhindert werden, dass teure Planungen vorangetrieben werden, die sich im Nachhinein als unnütz erwiesen, falls das Stimmvolk gegen den Beschluss des Kantonsrates das Referendum ergreife und dieses gutheissen sollte. (sda/mai)

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