Zürcher Regierungsrat will Baubewilligungsverfahren beschleunigen
Der Zürcher Regierungsrat will das Baubewilligungsverfahren beschleunigen. Er schlägt vor, die Behandlungsfrist von heute vier auf neu drei Monate zu verkürzen. Die Regierung beantragt dem Kantonsrat eine entsprechende Änderung des Planungs- und Baugesetzes.
Der Regierungsrat sieht insbesondere durch die Digitalisierung der Baubewilligungsverfahren ein Potenzial zur Beschleunigung der Verfahren, heisst es in einer Mitteilung von Donnerstag. Die beantragte Verkürzung der Behandlungsfrist geht zurück auf eine Motion von FDP, SVP und GLP. Der Kantonsrat hatte diese im Februar 2023 mit 96 zu 73 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen.
Die Motion wird zusammengefasst damit begründet, dass kürzere Bewilligungsverfahren für das Gewerbe und Investoren ein wichtiger Standortvorteil darstellten. Erreicht werden soll die Fristkürzung ohne zusätzliche Stellen, durch Effizienzsteigerung. Investoren könnten dadurch ihre Gebäude schneller sanieren und energetische Verbesserungen erreichen.
Keine kürzere Frist für Vorprüfung
Auf die in der Motion ebenfalls geforderte Verkürzung der Vorprüfungsfrist von drei auf zwei Wochen verzichtet der Regierungsrat hingegen. Das stiess bereits in der Vernehmlassung auf Bedenken. Die Frist sei bereits jetzt knapp bemessen. Baugesuchsunterlagen würden häufig unvollständig und in unzureichender Qualität eingereicht.
Werden diese Mängel im Rahmen der Vorprüfung nicht rechtzeitig erkannt und behoben, könnte sich dadurch die Gesuchsbeurteilung verzögern, so die Befürchtung. Der Regierungsrat teilt diese Bedenken. Eine unzureichende Vorprüfung könne das Baubewilligungsverfahren insgesamt verlängern statt verkürzen, heisst es. (pb/mgt/sda)