15:26 BAUBRANCHE

Zürcher Heimatschutz sagt illegalen Abbrüchen den Kampf an

Teaserbild-Quelle: ZVH/zvg

Seit gut einem Jahr ist Martin Killias Präsident des Zürcher Heimatschutzes. Dank seines Engagements zeigen sich die ersten Erfolge im Kampf gegen den willkürlichen Abriss schützenswerter Bauwerke. Er fordert strengere Massnahmen gegen Hauseigentümer, die historisch wertvolle Bausubstanz verkommen oder einfach abbrechen lassen.

Die im September 2015 abgebrochene "Fröschegrueb" muss originalgetreu wieder aufgebaut werden. (ZVH/zvg)

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Die im September 2015 abgebrochene "Fröschegrueb" muss originalgetreu wieder aufgebaut werden.

Während seiner kurzen bisherigen Amtszeit wurden bereits rund 25 Rekurse eingelegt. Dies sei nur möglich gewesen, so der Strafrechtler in einem Interview mit der NZZ, weil er viele der Fälle selbst unter seine Fittiche genommen habe, auch um Kosten zu sparen. Dennoch ist das nicht in jedem Fall möglich. Bei der Liegenschaft "Fröschegrueb“ in der Gemeinde Regensdorf wurden Fachanwälte zu Rate gezogen.

Die "Fröschegrueb“ war eines der ältesten Gebäude in Regensdorf. 1559 wurde es erbaut und bildete zusammen mit der Kirche und zwei weiteren historischen Gebäuden ein prägendes Ensemble im Dorfbild. Jahrelang war das Gebäude von seinem Besitzer dem Verfall preisgegeben und dann im August 2015 in einer Nacht- und Nebel-Aktion abgebrochen worden - trotz hängigem Verfahren.

Gegen den rechtswidrigen Abriss und das geplante Neubauprojekt hatte der Zürcher Heimatschutz im September 2015 vor Gericht Beschwerde eingereicht. Mit Erfolg: Nach einem Entscheid des Baurekursgerichts muss nun die abgebrochene "Fröschegrueb" originalgetreu wieder aufgebaut werden. Das bedeute, der Eigentümer müsse das Baudenkmal so rekonstruieren lassen, wie es sich vor dem Abbruch präsentiert habe, erklärt Killias.


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Der Grund, warum es in diesem und anderen Fällen überhaupt zu einem Abbruch historisch bedeutender Bausubstanz kommen konnte, liegt laut Killias auch bei den Gemeinden: „Manche haben keine oder keine nachgeführten Inventare. In solchen Fällen ist es für die Bauherren nicht erkennbar, dass ein Problem mit der Schutzwürdigkeit auftauchen könnte.“ Selbst wenn die Fachkompetenz innerhalb der Bauabteilungen vorhanden sei, fehle es eher am politischen Willen.

Die Rekursfrist betrage lediglich 30 Tage, sagt Martin Killias. Deshalb müsse der Heimatschutz oft sehr schnell in Aktion treten. „Wenn wir die Frist verpassen, gibt es nichts mehr zu verhandeln. Am besten gelangen daher Bauherrschaften im Vorfeld an uns.“ Nur in rund 20 Prozent der Fälle werden Rechtsmittel eingesetzt. Die meisten können ohne Urteil durch Verhandlungen zum Abschluss gebracht werden. „Viele Bauherren sind dafür offen, manche waren einfach schlecht beraten.“

Widerrechtliche Abbrüche verstossen gegen das kantonale Baurecht. Um die illegalen Abbrüche zu stoppen, sei die ausgesprochene Verpflichtung zum Wiederaufbau im Fall der "Fröschegrueb" ein viel schärferes Mittel als die bisher üblichen Bussen. Noch wirkungsvoller fände es der Heimatschützer allerdings, wenn von den Eigentümern vernachlässigte Liegenschaften beschlagnahmt werden könnten, wie er im Interview verrät. „Wer ein Haus vorsätzlich verlottern und dann abbrechen lässt, um an seiner Stelle einen Neubau zu errichten, profitiert von einem enormen Mehrwert. Im Minimum muss der Aufwertungsgewinn konfisziert werden. Wir haben im Kanton Zürich derzeit drei Fälle im Visier, wo dies ein Thema werden könnte.“. (cb)

Hier finden Sie das komplette Interview

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