17:25 BAUBRANCHE

Zürcher Hafenkränen wird der Prozess gemacht

Teaserbild-Quelle: Michael Weidmann, wikimedia.org, CC

Neues aus Absurdistan: Eine Volksinitiative soll über Hafenkräne in Zürich entscheiden. Die Krux: Sie wird – wenn überhaupt – erst vors Volk kommen, wenn das alte Ding, das jetzt im Hafen vor sich hinrostet, schon längst verschrottet worden ist.

Am Zürcher Hafenkran scheiden sich die Geister, seit er aufgestellt worden ist. Hitzige Debatten über das Für und Wider füllten die Schlagzeilen – und jetzt gerät das Vehikel aus Rostock erneut in den Fokus der Schreiberlinge. Denn die Volksinitiative „Hafenkräne – Nein“, die SVP, Jungfreisinnige und die Junge SVP vor knapp zwei Jahren eingereicht hatten, liegt derzeit öffentlich auf, wie die „NZZ“ schreibt. Üblich ist ein solches Vorgehen bei grösseren Strassenbauprojekten, nicht aber bei Volksinitiativen. Wie kommt es also, dass das Papier nun während 60 Tagen (bis 25. November) aufliegt, damit alle Interessierten Einwendungen machen können (das sogenannte Einwendungsverfahren)? Die „NZZ“ erklärt es: Der Grund liege im Zweck der Initiative. Sie verlangt nämlich eine Ergänzung in der Bau- und Zonenordnung (BZO), damit in einer Kernzone nie wieder Hafeninfrastruktur aufgestellt werden darf – Kräne und solche Sachen eben. Eine Ausnahme soll nur gelten, wenn die Baute der Binnenschifffahrt dient. Und da liegt der Hase im Pfeffer begraben. Denn Änderungen in der Nutzungsplanung müssen nach Paragraph 7 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes zwingend während 60 Tagen aufgelegt werden.

Reden, reden und nochmals reden

Nun wissen wir aber alle, dass Initiativen nicht von heute auf morgen vors Volk kommen. Es dauert oft Jahre. Für die Kran-Initiative heisst das, wie die Zeitung schreibt, dass die Einwendungen nach der Auflage im Amt für Städtebau gesichtet und kommentiert würden, was einige Monate dauere. Dann liege der Bericht über die nicht berücksichtigten Einwendungen wieder 60 Tage zur Einsicht auf. Dann fälle die vorberatende Kommission des Gemeinderats eine Entscheidung, woraufhin dann der Gemeinderat zur Initiative Stellung nehmen müsse. Bei einem Nein kommt das Begehren dann automatisch vors Volk. Die „NZZ“ rechnet nicht vor 2016 damit. Und dannzumal ist der Zürcher Hafenkran schon längst Geschichte. Seine befristete Baubewilligung läuft nämlich nächstes Jahr ab, und dann geht’s ihm an den Kragen.

Nie wieder ein Kran?

Schon damals, als die Initiative mit immerhin 6018 Unterschriften eingereicht worden war, lehnte der Stadtrat sie ab. Sie hielt sie für sinnlos, da zu diesem Zeitpunkt bereits feststand, dass der Kran 2015 verschrottet wird. Doch den Initianten ging es um den Versuch, den Kran in letzter Minute zu verhindern und ein zweites Kunstobjekt dieser Art für alle Ewigkeit zu verhindern. Mindestens dieses Ziel könnte mit einem Volks-Ja zu schaffen sein. Oder auch nicht. Und wenn dann der nächste Kran kommt – vielleicht gibt’s ja noch jemanden, der sein Vehikel günstig entsorgen will –, treffen wir uns alle wieder in Absurdistan… (mt)

Zürcher Hafenkran (Michael Weidmann, wikimedia.org, CC)

Quelle: Michael Weidmann, wikimedia.org, CC

Zürcher Hafenkran

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