16:25 BAUBRANCHE

Zürcher entscheiden über Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative

Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich entscheiden über den Erhalt wertvoller Ackerflächen: Der Kantonsrat hat den Auftrag des Bundesgerichts erfüllt und die Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative unter das Referendum gestellt. Das Behördenreferendum ist bereits sicher.

Geebnet hatte den Weg zu einer referendumsfähigen Vorlage ein ungewöhnlicher Kniff: Weil bei einem absehbaren Nein kein Referendum möglich gewesen wäre und erneut eine Beschwerde beim Bundesgericht gedroht hätte, wurde auf Antrag der Geschäftsleitung die Schlussabstimmung mit einem Feststellungsentscheid ersetzt. Und so stellte Ratspräsidentin Theresia Weber-Gachnang (SVP) am Ende der zweiten Lesung denn lediglich fest, dass die Vorlage gültig zu Ende beraten und das Ergebnis die Umsetzung der Kulturlandinitiative sei. Danach beschloss der Rat mit 96 zu 62 Stimmen bei 7 Enthaltungen, dem Volk das geänderte Planungs- und Baugesetzt (PBG) zur Ablehnung zu empfehlen, wenn dagegen das Referendum ergriffen wird. Dieses ist allerdings bereits beschlossene Sache. „Wir werden zusammen mit der FDP und der CVP das Behördenreferendum ergreifen“, sagte SVP-Fraktionschef Jürg Trachsel gegenüber der Nachrichtenagentur sda. - Für ein Behördenreferendum sind 49 Unterschriften aus den Fraktionen nötig.

Die Umsetzung der Kulturlandinitiative sieht eine bessere Verankerung des Schutzes von wertvollem Ackerland im PBG vor. Unter gewissen Bedingungen soll Kulturland jedoch weiter überbaut werden können, sofern gleich grosse Flächen an einem andern Ort aus der Bauzone entlassen oder im selben Ausmass schlechte Böden aufgewertet werden.

Bundesgericht pfiff Zürcher Kantonsparlament zurück

Im Juni 2012 hatte das Zürcher Stimmvolk die Kulturlandinitiative, die von den Grünen in Form einer allgemeinen Anregung eingereicht worden war, mit 54,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen. In der Folge erarbeitete der Regierungsrat zwar ordnungsgemäss eine Umsetzungsvorlage, beantragte jedoch dem Kantonsrat beantragt, diese abzulehnen. Das Kantonsparlament trat indessen im Mai 2014 gar nicht erst auf den Entwurf des Regierungsrates ein. Die bürgerliche Mehrheit war - und ist auch heute noch - der Ansicht, mit dem 2014 revidierten Richtplan sei das Anliegen der Kulturlandinitiative erfüllt.

Nach einer Beschwerde der Initianten wurde das Kantonsparlament vom Bundesgericht aber zurückgepfiffen. Das höchste Gericht war der Meinung, dass das Argument, mit dem Richtplan sei dem Anliegen der Kulturlandinitiative Genüge getan, nicht ausreicht, weil für den Vollzug ein referendumsfähiger Beschluss nötig ist. (mai/sda)

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