15:19 BAUBRANCHE

Zürcher BZO: Vorstoss verlangt Anwendung alten Rechts

Es kommt Bewegung in den Streit um die neue Zürcher Bauzonenordnung (BZO): Ein Vorstoss verlangt vom Stadtrat auf Baugesuche, die beim Inkrafttreten der BZO bereits eingereicht worden waren, das alte Recht anzuwenden.

Seit Monaten sorgt die neue Zürcher BZO für Diskussionen – unter anderem weil sie die Abschaffung des Zürcher Untergeschosses beinhaltet und weil sie per sofort oder vielmehr mit sogenannt negativer Vorwirkung in Kraft getreten ist. Von der negativen Vorwirkung sind zahlreiche Bauprojekte betroffen. (Hintergrund zur BZO im Artikel: Über 150 Einwendungen gegen vielkritisierte Zürcher BZO vom 30.12.2013)

Auch im Zürcher Gemeinderat sorgt die revidierte BZO für Unmut. Dieser Tage haben nun die FDP, GLP, CVP, EVP und die SVP ein Postulat eingereicht. In diesem fordern sie vom Stadtrat, die BZO so anzupassen, dass wenigstens auf Baueingaben, welche vor ihrem Inkrafttreten – das heisst vor dem 23. Oktober – das alte Recht angewandt werden kann. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ berichtet, betonen die Postulanten, dass die nun abrupt abgesägten Projekte oftmals in mit der Verwaltung zusammen in langwierigen Sitzugnen ausgearbeitet worden seien. Betroffen seien rund 100 Baugesuche, berichtet die Zeitung.

Derweil verweist die Stadt darauf, dass die Vorwirkung durch das kantonale Recht vorgegeben ist. Dabei handelt es sich um den Paragraphen 234 des Planungs- und Baugesetzes. Wie GLP-Fraktionschef im Gemeinderat, Gian von Planta, in der „NZZ“ erklärt, hat seine Partei in diesem Zusammenhang verschiedene Rechtsexperten zu ihrer Meinung befragt. Er sei zur Auffassung gelangt, der Paragraph könne in beide Richtungen ausgelegt werden.

Wie es weiter geht wird sich zeigen. Voraussichtlich wird der Vorstoss an der kommenden Ratssitzung für dringlich erklärt und danach an den Stadtrat überwiesen. (mai)

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