Zürcher Beamter sackt 400`000 Franken ein
Ein ehemaliger Angestellter der Immobilienbewirtschaftung der Stadt Zürich ist wegen Bestechung angeklagt worden. Er soll von zwei Privatunternehmern rund 400'000 Franken eingesteckt haben, die in seinem Auftrag städtische Schulhäuser und Spielplätze gestaltet haben.
Nun hat die Staatsanwaltschaft I des Kantons Anklage wegen aktiver sowie passiver Bestechung erhoben, wie sie heute Montag mitteilte. Gegen den ehemaligen Objektmanager eines Schulkreises und die beiden privaten Unternehmer wurde seit Januar 2011 aufgrund einer Anzeige der städtischen Immobilienbewirtschaftung (IMMO) ermittelt. Der heute 56-Jährige war Anfang 2011 verhaftet worden und sass danach zwei Monate lang in Untersuchungshaft. Dies erklärte der zuständige Staatsanwalt Stephan Keel gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte. Auch einer der beiden privaten Unternehmer verbrachte einen Monat in Untersuchungshaft.
Der ehemalige städtische Angestellte soll zwischen Ende 2007 und Anfang 2011 für sich privat mehrfach Bargeldbeträge entgegen genommen haben. In dieser Zeit erhielten die beiden anderen Angeklagten von ihm namens der IMMO zahlreiche Aufträge im Bereich von Schulhaus- und Spielplatzgestaltung. „Die Aufträge erteilte der Angeklagte kompetenzgemäss und rechtens“, so Keel. Parallel dazu seien die Bestechungszahlungen gelaufen. – Der Hauptangeklagte war Objektmanager und als solcher zuständig für die Instandhaltung der Schulhäuser, Kindergärten und Horte in seinem Schulkreis. Des Weiteren wird ihm versuchte ungetreue Geschäftsführung vorgeworfen. Er soll veranlasst haben, dass vier nicht in seiner Finanzkompetenz liegende Grossrechnungen in mehrere kleinere Rechnungen aufgestückelt wurden und damit dann innerhalb seiner Kompetenz lagen.
Der ehemalige Objektmanager ist teilweise geständig. Gegen ihn und einen der Unternehmer werden bedingte Freiheitsstrafen beantragt, dem anderen Beteiligten droht eine bedingte Geldstrafe. „Die unterschiedlichen Anträge hängen von den unterschiedlich hohen Geldbeträgen ab, die geflossen sind“, sagte der Staatsanwalt.
Bei einer routinemässigen Kontrolle zum Beschaffungswesen waren der städtischen Immobilienbewirtschaftung die Unregelmässigkeiten aufgefallen. Sie hatte daraufhin gegen zwei Mitarbeitende Strafanzeige erstattet. Im Falle des nun angeklagten 56-Jährigen sind die Ermittlungen abgeschlossen und Anklage erhoben. „Im zweiten Fall laufen die Ermittlungen noch“, sagte Staatsanwalt Keel weiter. Die beiden Fälle hätten aber keinen Zusammenhang. (mai/sda)