Zu grosse Bauzonen im Kanton Schaffhausen
Schaffhausen verfügt als einziger Deutschschweizer Kanton über viel zu grosse Bauzonen. Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG), welches seit Mai letzten Jahres in Kraft ist, soll dies ändern.
Zusammen mit Neuenburg, dem Wallis und dem Jura gehört Schaffhausen zu den vier Kantonen mit viel zu grossen Bauzonen. Das sei keine neue Erkenntnis, hält der Kanton dazu in seiner Medienmitteilung fest. Dank einer einheitlichen Berechnungsmethode des Bundes werden die zu grossen Potenziale pro Gemeinde ersichtlich und lassen sich miteinander vergleichen. Zudem kann während der kommenden Jahre nur Land eingezont werden, wenn dafür im mindestens gleichen Ausmass Land rückgezont wird.
Gemeinden mit mehr als 5 Prozent zu grossem Siedlungsgebiet müssen allfällige Einzonungen doppelt kompensieren, überdies haben sie je nach dem noch Rückzonungen vorzunehmen. Bei Gemeinden, die ein weniger als 5 Prozent zu grosses Siedlungsgebiet aufweisen, ist eine Einzonung mit einfacher Kompensation möglich. Zudem müssen in solchen Fällen Rückzonungen geprüft werden. Und Gemeinden, deren Siedlungsgebiet nicht zu gross ist, müssen Einzonungen ebenfalls einfach kompensieren, weil gesamtkantonal deutlich zu viele Bauzonen vorhanden sind.
Weil der Kanton mit dem revidierten RPG stärker als bisher in der Verantwortung steht – er muss gemäss Raumplanungsgesetz das Siedlungsgebiet und dessen räumliche Verteilung im Richtplan festlegen – und weil dies für die einzelnen Gemeinden weitreichende Konsequenzen hat, werden diese anlässlich von Gemeindegesprächen in den Erarbeitungsprozess mit einbezogen. Sind diese abgeschlossen, wird eine Siedlungsgebietskarte erstellt, die dann nochmals den Gemeinden vorgelegt wird. Diese fliesst wiederum mit den anderen vom RPG geforderten Ergänzungen in den Richtplan Siedlungsentwicklung ein, der Ende Jahr öffentlich aufgelegt wird. (mai/mgt)