15:45 BAUBRANCHE

Wohnraumförderung: Bundesrat will neuen Kredit für Bürgschaften

Teaserbild-Quelle: Pixabay

Der Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung soll erneurt werden. Dies will der Bundesrat und beantragt darum dem Parlament einen Rahmenkredit von 1,7 Milliarden Franken für Eventualverpflichtungen im gemeinnützigen Wohnungsbau. Der Rahmenkredit soll ab Mitte 2021 für gut sechs Jahre laufen.

Wie der Bundesrat heute Mittwoch mitteilte, dient der Kredit vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW), . Die Mittel werden nur ausgegeben, wenn eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes 2003 war dies noch nie der Fall. - Die EGW beschafft auf dem Kapitalmarkt mit Anleihen Geld für den Wohnungsbau von Genossenschaften und anderer gemeinnütziger Bauherren. Sie kann dies dank der Bundesbürgschaft langfristig und zu vorteilhaften Bedingungen tun.

Auf diese Weise werden laut Medienmitteilung aktuell rund 35'000 Wohnungen in knapp 950 Liegenschaften günstig finanziert. Darüber hinaus gewährt der Bund Rückbürgschaften für die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus.

Der 2015 gesprochene Rahmenkredit von 1,9 Milliarden Franken für Bürgschaften ist im Lauf des 2021 ausgeschöpft, weshalb der Bundesrat den neuen Kredit beantragt. Dies soll den Wohnbaugenossenschaften und anderen gemeinnützigen Bauträgern dabei helfen, ihren Anteil am Schweizer Wohnungsmarkt zu halten.

Preisgünstige Wohnungen für Städte und Agglomerationen wichtig

Vor allem in den Städten und Agglomerationen sind laut Bundesrat preisgünstige Wohnungen zentral. Die Bürgschaften vervollständigen dabei das zweite wichtige Instrument der Wohnbauförderung. Der Bund unterstützt gemeinnützige Bauträger auch aus einem Fonds de Roulement mit zinsgünstigen Darlehen.

Wegen des Abstimmungsresultats der Initiative "mehr bezahlbare Wohnungen" vom 9. Februar äufnet der Bund diesen Fonds in den nächsten zehn Jahren weiter. Die Initiative wurde abgelehnt und die Westschweiz und die grossen Städte, die unter Wohnungsnot leiden, vom Land überstimmt. Damit trat der indirekte Gegenvorschlag mit dem Fonds de Roulement in Kraft. (sda/mai)

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