10:22 BAUBRANCHE

Wohnraum-Förderung: Bünder Regierung eröffnet Vernehmlassung

Teaserbild-Quelle: Engadin St. Moritz Tourismus AG / Fabian Gattlen

Die Bündner Regierung hat am Donnerstag eine Vernehmlassung zur Förderung von Wohnraum in Graubünden eröffnet. Profitieren sollen einerseits Familien und Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen und andererseits gemeinnützige Wohnbauträgerschaften für den Bau günstiger Wohnungen. 

Gemeinde Celerina im Kanton Graubünden

Quelle: Engadin St. Moritz Tourismus AG / Fabian Gattlen

Erschwinglicher Wohnraum ist im Engadin eine Rarität. Blick auf Celerina: Der Gemeindevorstand hatte 2022 aufgrund der Wohnungsnot eine Planungszone erlassen.

Der Wohnungsleerstand verringerte sich in den letzten Jahren stark im Kanton Graubünden. Das Wohnraumangebot ist knapp und wird zunehmend teurer. Dies geht aus einer Grundlagenanalyse hervor, die der Kanton 2023 in Auftrag gegeben hatte. Nun soll mit einem neuen Gesetz den Entwicklungen Rechnung getragen werden, teilten die Behörden am Donnerstag mit. 

Statt wie bis anhin 1,3 Millionen Franken pro Jahr sollen neu 2 bis maximal 5 Millionen Franken in Form von Beiträgen für Personen in finanziell bescheidenen Verhältnissen ausgerichtet werden. Das Geld dient für den Erwerb, die Erstellung oder die Erneuerung einer Wohnbaute. Im neuen Gesetz sollen ausserdem die Einkommens- und Vermögenslimiten angehoben werden, damit mehr Personen in den Genuss einer Förderung kommen. 

Förderung von gemeinnützigen Wohnungen 

Neu will der Kanton Graubünden auch zinsvergünstigte Darlehen an Wohnbauträgerschaften für den Bau günstiger Mietwohnungen gewähren. Diese profitieren bereits heute von Bundesgeldern. Die Ergänzungsförderung des Kantons sieht nun zwecks Effizienz dieselben Kriterien wie der Bund vor. 

Zur Finanzierung der Darlehen soll ein kantonaler Fonds gebildet werden. Dazu ist ein Verpflichtungskredit im Umfang von 15 Millionen Franken für vorerst zehn Jahre geplant. Zur Finanzierung der Beiträge soll ein befristeter Verpflichtungskredit von vier Millionen Franken zur Verfügung stehen.

Die kantonalen Behörden erhoffen sich so einen gesteigerten Wohnungsbau von heute 12 bis 13 Wohnungen jährlich auf rund 30. Damit kommen sie einem Fraktionsauftrag der SP nach. Diese verlangte eine Förderung der gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften in Ergänzung zu derjenigen des Bundes. Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz dauert bis am 15. September. (sda/pb) 

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