Wohnen wo die Trams schlafen
Auf dem Kalkbreiteareal in Zürich-Aussersihl soll eine Überbauung mit Wohn- und Gewerbflächen entstehen. Der Stadtrat hat dem Gemeinderat die Genehmigung eines Baurechtsvertrags mit der Baugenossenschaft Kalkbreite beantragt. – Eines der Gebäude, das dem Projekt weichen muss, ist über Jahre besetzt gewesen und wurde nun geräumt.
Auf dem 6’350 Quadratmeter grossen Areal zwischen Kalkbreite- und Badenerstrasse will die Baugenossenschaft Kalkbreite eine Wohn- und Gewerbeüberbauung mit 89 Wohnungen sowie 4’800 Quadratmetern Gewerbe- und Dienstleistungsflächen errichten. Die Gleise des Tramdepots bleiben bestehen, werden allerdings überbaut. - Für die Architektur verantwortlich zeichnet das Büro Müller Sigrist Architekten aus Zürich.
Im Juni 2007 hatte der Gemeinderat einen Projektierungskredit von 3,35 Millionen Franken bewilligt, um ein Projekt mit einem gemeinnützigen Bauträger zu entwickeln. Anstelle einer Erhöhung des Projektierungskredits durch den Gemeinderat hatte die Genossenschaft Kalkbreite vorgeschlagen, sich selber um die Finanzierung der weiteren Projektierungsschritte zu kümmern. Dafür braucht sie aber auf einen vom Gemeinderat genehmigten Baurechtsvertrag. Zudem muss der Gemeinderat vor dem Eintrag des Baurechts ins Grundbuch noch diesen Sommer den erforderlichen Gestaltungsplan genehmigen. - Das Baurecht dauert 62 Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung von zweimal 15 Jahren.
„Kalki“ wurde geräumt
Dem neuen Projekt fällt unter anderem das Haus an der Kalkbreitestrasse 4 zum Opfer. Es ist während rund sieben Jahren besetzt gewesen. Das Kalki hatte unter anderem mit Punkkonzerten und Partys immer wieder Musikbegeisterte und Nachtschwärmer angelockt, und hatte dabei aber einige Lärmklagen ausgelöst.
Am Mittwochmorgen wurde die Liegenschaft von einem Aufgebot der Stadt- und der Kantonspolizei geräumt. Die Räumung verlief laut der Online-Ausgabe des „Tages-Anzeigers“ friedlich. Das Gebäude konnte erst jetzt geräumt werden, weil die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ)als Besitzerin vorher eine Abbruchbewilligung beantragen musste. Nachdem die Bewilligung schliesslich anfangs Jahr vorlag, stellte die VBZgemäss „Tages-Anzeiger“-Online den Besetzern ein Ultimatum. (mai)