Wohin mit Aushubmaterial und Bauabfällen?
Der Kanton Bern revidiert die planerischen Grundlagen für eine langfristige Versorgung mit Baurohstoffen - insbesondere Kies - sowie für die Entsorgung von Bauabfällen. Die Vorlage geht bis Mitte Februar in die Vernehmlassung.
Mit der Revision der kantonalen Sachplanung „Abbau, Deponie, Transporte“ (ADT) sollen neue Entwicklungen und Erfahrungen bei der Abbau- und Deponieplanung im Kanton Bern berücksichtigt werden. Betroffen sind davon sind zur Hauptsache öffentliche Planungsträger und das Kiesgewerbe.
Die planerischen Grundlagen sind rund 20 Jahre alt. Diese haben sich Kanton grundsätzlich bewährt. Darum bleiben die Ziele und Grundzüge unverändert. Der Sachplan ADT regelt nur, was zwingend auf kantonaler Stufe geregelt werden muss. Um den Planungsträgern Handlungsspielraum zu gewähren, werden die Abbau- und Deponiestandorte in regionalen ADT-Richtplänen festgelegt. Allerdings macht der revidierte Sachplan ADT präzisere Vorgaben zur Organisation und zum Ablauf der regionalen Richtplanung. Künftig beziehen sich die regionalen Abbau- und Deponierichtplanungen auf die Perimeter der Regionalkonferenzen.
Entsorgungsengpässe gaben Ausschlag
Ausgelöst wurde die Überarbeitung des Sachplans ADT unter anderem wegen der Entsorgungsengpässe für Aushubmaterial und Bauabfälle. Um dieses Problem zu entschärfen, gibt der Sachplan ADT den Regionen höhere Richtmengen für die zu sichernden Deponievolumen vor. Weil der Anfall von Aushubmaterial und Bauabfällen von konjunkturbedingten Schwankungen abhängig ist, soll künftig flexibler reagiert werden können: grosse Abbaustellen wie Kiesgruben müssen eine Minimal- und eine Maximalvariante für ihre spätere Wiederauffüllung mit Aushubmaterial oder für ihre Umnutzung als Inertstoffdeponie - für die Ablagerung von Bauabfällen - einplanen.
Eine wesentliche Änderung bringt der Sachplan ADT auch bei den Vorgaben zur Bemessung und zum Umfang der regionalen Abbaureserven: Neu basieren die Richtmengen für die Reservensicherung auf den in der Region tatsächlich abgebauten Materialmengen - und nicht mehr auf einem vorgegebenen, einheitlichen Richtwert. Damit entfallen die im Sachplan ADT von 1998 noch festgelegten Ausgleichsmengen zwischen den Regionen.
Wald schützen und erhalten
Überarbeitet wurden auch die Vorgaben zur Walderhaltung. Der Schutz des Waldes steht bei der Interessenabwägung im Vordergrund, wenn der Flächenverbrauch eines Abbauvorhabens gross, beziehungsweise die Bodennutzungseffizienz gering ist. Auch für die Träger von Grossprojekten macht der Sachplan Vorgaben: Dazu gehört namentlich die Koordination mit den regionalen Richtplanungen Abbau und Deponie und mit dem Kanton.
Neu in den Sachplan ADT aufgenommen wurde das Thema „Geschiebesammler“. Der Sachplan gibt vor, wie die sinnvolle Verwertung und Entsorgung des später anfallenden Materials bereits beim Bau eines bedeutenden Geschiebesammlers zu berücksichtigen ist. Die regionale Richtplanung ADT hat die nicht verwertbaren Geschiebemengen in ihre Deponieplanung einzubeziehen. (mai/mgt)