Wo Gelbringfalter und Siebenschläfer wohnen
Der Artenreichtum am des Fuss des Zürcher Uetlibergs, in der Fallätsche, gilt im Gebiet zwischen dem Jura und den Voralpen als einzigartig. Hier sollen künftig strenge Schutzverordnungen gelten, ebenso in fünf anderen Gebieten nahe dem Zürcher Hausberg. Dies berichtet die Online-Ausgabe des „Tages-Anzeigers“.
Sechs Augen leuchten auf den Flügeln des Gelbringfalters. Wem der Schmetterling im über den Weg flattert, hat Glück. Denn in der Schweiz kommt der Sommervogel nur noch selten vor. Eines der Gebiete ist die Fallätsche. Nicht nur dem Falter bieten die offenen Felshänge am Uetliberg ein Zuhause, sondern auch zahlreichen anderen rar gewordenen Tieren wie Siebenschläfer oder der Bergunke und Pflanzen. Nun gilt der Hang gilt neu als Schutzgebiet, und mit ihm fünf weitere Plätze in der Nähe des Stadtzürcher Hausbergs. Dies berichtete der der „Tages-Anzeiger“ in seiner Online-Ausgabe. Für diese Bereiche gelten besonders strenge Auflagen: die Orchideen, die dort wachsen dürfen nicht mitgenommen werden, grillieren ist nur an den dafür eingerichteten Feuerstellen erlaubt und Hunde müssen an der Leine geführt werden. Ausserdem sind bauliche Veränderungen nicht mehr gestattet und Düngen ist ebenso verboten. Daneben sollen den Erhalt der wertvollen Flora und Fauna sichern.
Laut „Tages-Anzeiger“ umfassen die neuen Schutzzonen insgesamt 61 Hektaren. Vor allem der für die Üetlbergkette vom Stadtteil Leimbach bis zur Waldegg fehle eine umfassende Schutzverordnung, heisst es. Eine für das gesamte Gebiet umfassende Vorerordnung sei auf einen späteren Zeitpunkt vorgesehen, wird Stefan Hose, Landschaftsarchitekt bei Grün Stadt Zürich zitiert. - Die neue Verordnung zu den Schutzzonen wird laut dem Artikel dieser Tage ausgeschrieben. Sofern niemand gegen sie rekurriert, tritt sie ab sofort in Kraft. (mai)
Linktipp: Botanica Helvetica 106/2, 1996. Ausführliche Beschreibung von Flora und Vegetation der Fallätsche