10:26 BAUBRANCHE

Wird ein kleiner Stall zur brandheissen Staatsaffäre?

In Sachseln OW wiehert der Amtsschimmel: Bei einer Brandübung hat die örtliche Feuerwehr einen kleinen Holzstall abgefackelt. Die Staatsanwaltschaft findet das okay, der Bund nicht. Eine skurrile Geschichte.

Im Oktober hat es in der beschaulichen Gemeinde Sachseln im Kanton Obwalden gebrannt. Weitherum waren die Flamme und die Rauchsäule sichtbar. Wie die Neue Luzerner Zeitung schreibt, hat das offenbar einige Bürger erschreckt, die sich daraufhin bei der Polizei gemeldet haben. Doch die Sachlage war schnell geklärt: Es war eine Brandübung der Feuerwehr Sachseln. Sie hatte einen alten, abbruchreifen Holzstall angezündet.

Doch die Polizei wollte es genauer wissen und abgeklärt haben, ob die Feuerwehr vielleicht Gesetze gebrochen hat. Die kantonale Abteilung Umwelt befand immerhin, dass das Abfackeln rechtswidrig gewesen sei, weil man Abfall ja nicht verbrennen dürfe. Die Obwaldner Staatsanwaltschaft teilt diese Einschätzung nicht. „Ein Stall als Immobilie fällt nicht unter die Kategorie Abfall, da dieser zu den unbeweglichen Sachen zählt“, lässt sich Staatsanwalt Jürg Boller in der Zeitung zitieren. Somit liege kein Verstoss gegen das Umweltschutzgesetz vor, zumal das Material fachgerecht entsorgt worden sei und auch kein Verstoss gegen die Luftreinhalteverordnung vorliege. Der Straftatbestand der Schreckung der Bevölkerung – ja, einen solchen gibt es tatsächlich – liege ebenfalls nicht vor. Und sogar die Bauvorschriften seien eingehalten worden, denn die Verantwortlichen hätten den Abbruch des Stalls rechtzeitig beantragt und dafür keine Bewilligung gebraucht.

So weit, so gut. Die Sache ist sauber abgeklärt worden, der Amtsschimmel hat gewiehert – sogar ziemlich laut angesichts des kleinen Ställchens. Also alles in Butter? Das ist noch nicht so ganz klar. Denn nun hat sich auch noch der Bund (!) zu Wort gemeldet, wie die Zeitung schreibt. Holz aus Gebäudeabbrüchen gelte gemäss Luftreinhalteverordnung nicht als Holzbrennstoff und dürfe nur in Altholzfeuerungen oder in Abfallverbrennungsanlagen verbrannt werden, so das Bundesamt für Umwelt (Bafu). Man sei berechtigt – Achtung, jetzt kommt ein Haufen Beamtendeutsch –, gegen Verfügungen der kantonalen Behörden in Anwendung von Bundesumweltvorschriften Behördenbeschwerde zu erheben. Will heissen, dass das Bafu sich durchaus in Kantonsangelegenheiten einmischen darf, wenn es das für nötig hält. Ob es das jedoch tut, ist ungewiss. „Wir werden prüfen, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind“, heisst es dazu aus Bundesbern. (mt)

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