Winterthur muss erteilte Bewilligungen für 5G-Antennen überprüfen
Der Winterthurer Bauausschuss muss sich nach einem Bundesgerichtsurteil mit der Umstellung diverser Antennen auf die 5G-Technologie befassen. Sind dabei adaptive Antennen eingebaut worden, sind nachträglich Baubewilligungsverfahren durchzuführen.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Dominik Krämer, Präsident des Vereins «Smarte Funk und Glasfaser», gutgeheissen. Er rügte unter anderem, dass die Umstellung auf die 5G-Technologie mit Einbau von adaptiven Antennen an gewissen Orten unzulässigerweise im so genannten Bagatelländerungsverfahren bewilligt worden sei.
Das höchste Schweizer Gericht hat bereits in einem früheren Urteil entschieden, dass dieses Vorgehen nicht zulässig ist. Die adaptiven Antennen würden ihre Senderichtung und ihr Antennendiagramm automatisch durch Algorithmen in kurzen zeitlichen Abständen ohne Änderung der Montageeinrichtung verändern. Damit werde das Signal in jene Richtung übertragen, wo es durch die Endgeräte angefordert werde.
Abschaltungen prüfen
Dies könne zu einer unterschiedlichen räumlichen Verteilung der Strahlung führen. Unter Umständen komme es zu einer Zunahme der Feldstärke an anderen als den bisherigen Orten. Bei einer solchen Veränderung bestehe ein öffentliches Interesse daran, diese vor der Bewilligung der Änderung kontrollieren zu können, weshalb ein gewöhnliches Bewilligungsverfahren durchzuführen sei.
Die Sache geht nun an den Winterthurer Bauausschuss zurück. Dieser muss prüfen, wo zu Unrecht das Bagatelländerungsverfahren zum Einsatz kam und in diesen Fällen den Betreiberinnen das rechtliche Gehör gewähren, wenn es zu einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren kommen sollte. Zudem muss der Ausschuss über die Anträge des Beschwerdeführers auf Abschaltung beziehungsweise Demontage von gewissen Antennen entscheiden.
(Urteil 1C_332/2023 vom 11.10.2024)