12:38 BAUBRANCHE

Windpark Schwyberg FR steht weiterhin im Gegenwind

Das Kantonsgericht Freiburg muss nochmals prüfen, ob sich der Schwyberg als Standort für einen Windpark mit neun Windrädern eignet. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von vier Natur- und Umweltschutzorganisationen gutgeheissen. Sie rügten im Wesentlichen die Verletzung von Bundesrecht.

Der Windpark ist im Gebiet der Gemeinden Plaffeien und Plasselb geplant. Dafür haben die beiden Kommunen eine Spezialzone ausgeschieden. Die Höhe der Windräder misst 140 Meter. Jährlich soll der Windpark 36 Gigawattstunden (GWh) Strom pro Jahr liefern. Dies entspricht dem Verbrauch von 9000 Haushalten.

Das Bundesgericht hat ein Urteil des Kantonsgerichts Freiburg im Zusammenhang mit dem Windpark aufgehoben. Es hält in seinem am Freitag publizierten Urteil fest, dass die vorgesehene Spezialzone die bundesrechtlichen Anforderungen nicht erfülle.

Neue Interessenabwägung

Die Vorinstanz muss auf Geheiss des höchsten Schweizer Gerichts neu beurteilen, ob sich der Standort Schwyberg für den Windpark eignet oder ob es Alternativen dazu gibt. Zudem muss das Kantonsgericht die Interessen des Landschafts-, Biotop- und Artenschutzes stärker in die Interessenabwägung einbeziehen.
Gegen das Projekt hatten Mountain Wilderness Schweiz, Pro Natura sowie die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und die Association suisse pour la protection des oiseaux Beschwerde eingelegt.

Die Lausanner Richter halten in ihren Erwägungen fest, dass es für den Windpark Schwyberg einer Grundlage im kantonalen Richtplan bedürfe. Grund dafür seien die starken Auswirkungen auf den Raum und die Umwelt durch das geplante Projekt. Zwar habe der Kanton Freiburg in seiner Richtplanung verschiedene Standorte für Windkraftanlagen geprüft, schreibt das Bundesgericht. Auch seien entsprechende Kriterien entwickelt worden. Es sei jedoch keine ausreichende Standortevaluation gemacht worden. Insbesondere sei nicht aufgezeigt worden, inwiefern der Standort Schwyberg den erarbeiteten Kriterien entspräche. Unter diesen Vorzeichen hätte die Spezialzone gar nicht genehmigt werden dürfen. (sda)

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