17:06 BAUBRANCHE

Wenn die Kälte auf der Baustelle lauert

Die frostigen Temperaturen sind schuld, dass der Betrieb auf vielen Schweizer Baustellen eingestellt ist. Beim Schweizerischen Baumeisterverband rechnet man damit, dass derzeit rund ein Drittel der Beschäftigten nicht arbeitet.

Bei Temperaturen von um und unter minus 5 Grad seien Beton- und Asphaltarbeiten nicht mehr möglich, sagt SBV-Vizedirektor Martin A. Senn. Anders sei die Situation von Arbeitern, die im Untertagbau oder bei Innenausbauarbeiten beschäftigt sind. An geschützten Stellen könne auch im Winter gearbeitet werden. Verbindliche Temperaturgrenzen, ab wann die Arbeiten auf dem Bau eingestellt werden sollen, gibt es nicht. Im Ende 2011 ausgelaufenen Landesmantelvertrag (LMV) steht lediglich, dass bei Witterungsbedingungen, welche die Gesundheit der Arbeitnehmenden gefährden und/oder einen effizienten Arbeitsablauf verunmöglichen, Bauarbeiten im Freien unterbrochen werden müssen. Zuständig für einen Unterbruch ist der Arbeitgeber. Die Angestellten müssen sich während einer solchen Betriebspause zur Verfügung bereit halten. Zudem können sie auch dazu verpflichtet werden, zumutbare Arbeit zu leisten.

Arbeitsunterbrüche wegen der Witterung und die dafür vorgesehenen Entschädigungen bilden auch einen der Diskussionspunkte bei den derzeit laufenden Verhandlungen zwischen den Baumeistern und den Gewerkschaften über den ausgelaufenen Landesmantelvertrag.

Unia verlangt mehr Schutz für Bauarbeiter

Laut Nico Lutz von der Gewerkschaft Unia werden Bauarbeiten oft trotz Kälte wegen Termindruck seitens der Bauherrschaft nicht eingestellt. Darum brauche es mehr Schutz für die Bauarbeiter. Zudem hätten die Baumeister im Rahmen der LMV-Verhandlungen eine bereits ausgehandelte Lösung für einen gemeinsamen Schlechtwetterfonds vom Tisch gewischt. Dieser Fonds hätte die Einbussen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgeglichen. Beim Baumeisterverband ist man anderer Meinung: Die Diskussion über einen so genannten Schlechtwetterfonds sei nicht mehr Gegenstand der Verhandlungen, weil ein solcher nicht praktikabel sei, erklärte SBV-Vizedirektor Martin A. Senn gegenüber der SDA. Die Delegierten des SBV hätten am 9. November in einer Resolution klar zum Ausdruck gebracht, dass man den LMV in seiner jetzigen Form weiterlaufen lassen wolle. Unter den Punkten, die der SBV zudem als verhandlungsfähig erachtet, sei der Schlechtwetterfonds nicht gewesen.

Kommt bei der Einstellung von Bauarbeiten die Schlechtwetterversicherung zum Einsatz, erhalten die Bauarbeiter für die betroffenen Tage nur 80 Prozent ihres Bruttolohnes. Die Baumeister ihrerseits müssen für die Beanspruchung eine zweitägige Karenzfrist in Kauf nehmen. Diese Regelung ist eine Art Pendant zu den Bestimmungen über Kurzarbeit in der Industrie.

Tipps zur Arbeit in der Kälte

Factsheet der Suva zur Arbeit in der Kälte gibt es hier.

Broschüre der des Seco zu Abeiten bei Kälte zum Download unter www.seco.admin.ch

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