17:25 BAUBRANCHE

Wenn Asphalt Staub aufwirbelt

Seit 17 Jahren schwelt der Streit um die Asphaltierung eines Strässchens im bernischen Seedorf. Um die Anwohner vor Staub zu schützen hätte es zumindest teilweise einen Belag erhalten sollen. Gegen diese Pläne wehrte sich neben anderen die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL). Jetzt kann sie sich freuen: Das Verwaltungsgericht entschied, dass der Weg nicht asphaltiert werden darf.

Die durchgehende Asphaltierung des Försterwegs im Elemoos sei nicht mit dem Schutz der Wanderwege vereinbar, stellte das Gericht im Urteil fest, das der Nachrichtenagentur sda vorliegt. Der Vorschlag der Gemeinde, am Rand einen kleinen Streifen mit Mergelbelag für die Fussgänger zu belassen, lehnte das Gericht als ungenügend ab. Das freut die SL. Das Urteil sei „wegweisend für die Erhaltung von Naturwegen“, schreibt sie in einem Communiqué. Die Stiftung fühlt sich danmit ermutigt, weiterhin gegen die Asphaltierung von Flur- und Wanderwegen anzukämpfen.

1995 hatte die Seedorfer Gemeindeversammlung beschlossen, ein etwa 400 Meter langes Teilstück des Försterwegs auszubauen und den Mergel durch Asphalt zu ersetzen. Damit sollten die Anwohner von lästigem Staub befreit werden. Kurz darauf scheiterte das Vorhaben am Widerstand der kantonalen Behörden. Ende 2007 griff die Gemeinde das Thema wieder auf - unter der Ägide der damaligen Gemeindepräsidentin und heutigen Regierungsrätin Beatrice Simon.

Doch die Stiftung Landschaftsschutz und andere Einsprecher machten erneut geltend, der Försterweg sei ein historischer Verkehrs- und Wanderweg, der besonderen Schutz geniesse. Die bernische Bau- und Verkehrsdirektion gab den Landschaftsschützern Anfang 2012 Recht. Ausserdem beschieden die Behörden der Gemeinde, dass sich Staub anderweitig vermeiden lässt. Das Auftreten von Staub hänge primär von der Fahrweise ab und nicht von der Art des Strassenbelags. Das Verwaltungsgericht sieht es auch so. – Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (mai/sda)

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