Weniger Wald in den Bergen
Der Bundesrat ist damit einverstanden, dass die Hürden von Waldrodungen kleiner werden. Er begrüsst den Vorschlag der ständerätlichen Umweltkommission für flexiblere Regeln zur Aufforstung.
Heute muss für jede Rodung ein Ersatz in Form von Aufforstungen oder ökologischen Massnahmen geleistet werden. Im Mittelland, wo der Wald unter grossem Siedlungsdruck stehe, sei diese Regelung sinnvoll, schreibt das Bundesamt für Umwelt (Bafu) in seiner Medienmitteilung. In den Berggebieten, wo der Wald in landwirtschaftliche Flächen hineinwachse, sei diese Regelung hingegen nicht mehr zeitgemäss. Deshalb schliesst sich der Bundesrat der dem Vorschlag der Kommission an. Letztere will den Kantonen ermöglichen, in denjenigen Gebieten, wo sie eine Zunahme der Waldfläche verhindern wollen, eine statische Waldgrenze festzulegen. Das heisst: Ausserhalb dieser Grenze braucht es für einen neu wachsenden Wald keine Rodungsbewilligung. Damit lasse sich die Entwicklung der Waldflächen besser steuern, erklärt der Bundesrat ins einer Stellungnahme. Bestehende Konflikte mit anderen Nutzungen könnten so entschärft werden.
Gescheiterte Revision
Der letzte Versuch einer Revision war vor vier Jahren gescheitert: National- und Ständerat beschlossen, nicht auf die vom Bundesrat vorgelegte Gesetzesänderung einzutreten. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme fest hält, entspricht die Vorlage der Ständeratskommission in den wesentlichen Punkten den damaligen bundesrätlichen Vorschlägen. Mit einer flexibleren Waldflächenpolitik ist für den Bundesrat jedoch nur ein erster Schritt: Die Problematik von einwachsenden Waldflächen in peripheren Gebieten soll gemäss dem will er einer weiter gehenden Betrachtung unterziehen und dabei auch die Raumplanungs-, Biodiversitäts- und die Landwirtschaftspolitik berücksichtigen.
Zunahme der Waldfläche im Berggebiet
Umweltministerin Doris Leuthard hatte jüngst zum UNO-Jahr des Waldes auf die vielfältigen Ansprüche an den Wald aufmerksam gemacht. Sie erinnerte auch daran, dass die Schweiz vor 150 Jahren die bitteren Folgen des Raubbaus am Wald zu spüren bekam: Überschwemmungen, Murgänge, Steinschlag und Lawinen verwüsteten Teile des Landes. Als Folge davon stellte man den Wald 1876 mit dem Forstgesetz unter Schutz. Heute breitet sich der Wald aus: Im Alpenraum wuchs er in den letzten 15 Jahren um eine Fläche von der Grösse des Kantons Schaffhausens. Im Mittelland blieb die Fläche hingegen konstant. (mai/mgt/sda)