18:46 BAUBRANCHE

Weniger Chalets für Luxusresort bei Crans-Montana

Im Walliser Luxusresort Aminona in der Nähe von Crans-Montana dürfen nicht so viele Chalets gebaut werden wie ursprünglich geplant. Das Bundesgericht hat Beschwerden des WWF und der Stiftung für Landschaftsschutz Schweiz (SL) teilweise gutgeheissen.

Das Bundesgericht hat die Baubewilligungen für über ein Dutzend Chalets anulliert - wegen der Gefahr vor Lawinenniedergängen. Die Sicherheit der Siedlung sei nicht gewährleistet und die Genehmigung hätte von derjenigen für die Erbauung eines künftigen Schutzwalls abhängig gemacht werden müssen. Im Anschluss daran widerruft das Bundesgericht die Baugenehmigung für weitere Chalets auf Grund des Gesetzes über den Schutz der Wälder. Damit akzeptiert das oberste Gericht die Beschwerdegründe der Kläger, die eine ungenügende Distanz zwischen den Wohnbauten und Waldrand bemängelten. Nach Prüfung des Dossiers gebe es nichts, was die Ausbreitung eines Feuers auszuschliessen vermöge und den Erhalt des Waldes garantiere, stellt das Bundesgericht fest.

Nun muss die Gemeinde Mollens VS, welche die Baubewilligungen erteilt hat, muss nochmals über die Bücher.

Zufriedenheit beim WWF

Die Regionalsekretärin der Unterwalliser Sektion des WWF, Marie-Thérèse Sangra, äusserte ihre Befriedigung darüber, dass das Bundesgericht das Mega-Projekt gebremst habe. Mollens’ Gemeindepräsident Stéphane Pont, bezeichnete den Entscheid ebenfalls als positiv; das Bundesgericht stelle den Bau des Resorts nicht grundsätzlich in Frage.

Das Projekt der russischen Gesellschaft „Aminona Luxury Resort and Village“ umfasste ursprünglich gegen 220 Luxusappartements, 500 Hotelzimmer sowie zwischen 30 und 45 individuelle Chalets. Daneben ist eine Geschäftszone mit Restaurants und fünf zehn- bis dreizehnstöckigen Hochhäusern vorgesehen. Gegen letztere wehrt sich der WWF und die Stiftung für Landschaftsschutz ebenfalls mittels Beschwerde. Laut Sangra ist die Beschwerde immer noch bei der Gemeinde Mollens hängig. Die Anlage soll etwa 400 Millionen Franken kosten. - Die Bauarbeiten, die ursprünglich vergangenen Herbst hätten starten sollen, dürften nun nicht vor dem nächsten Frühling beginnen.

Bereits in der Vergangenheit wurden gegen das Projekt diverse Beschwerden eingereicht. So hatte das Bundesgericht im Juli 2012 einen Rekurs der Umweltschutzorganisationen gegen das gesamte Bauprojekt für unzulässig erklärt. (mai/sda)

(Urteil 1C_621/2012 vom 14. Januar 2014)

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