Weko sieht in der Digitalisierung Chancen
Für die Wettbewerbskommission (Weko) bietet die Digitalisierung eine Möglichkeit für mehr Wettbewerb. Darum spricht sie sich gegen zu enge Fesseln für Uber, Airbnb und Co. aus und warnt vor voreiligen Eingriffen in neue Märkte wie die Sharing Economy. Vielmehr sollten überholte Regulierungen hinterfragt werden.
Die Weko sehe in der Digitalisierung in erster Linie eine grosse Chance, sagte Weko-Direktor Rafael Corazza heute an der Jahresmedienkonferenz in Bern. Sie könne zu mehr Wettbewerb führen. Die Konsumenten erhielten ein breiteres Angebot und profitierten von tieferen Preisen. So begrüsst die Weko die neuen Geschäftsmodelle der digitalen Wirtschaft. Der Fahrdienst Uber, das Übernachtungsportal Airbnb oder die Finanzierung erlaubten es, über Crowdfunding neuen Anbietern, ihre Dienstleistungen erfolgreich auf den Markt zu bringen, was zu mehr Wettbewerb führe.
Diese Geschäftsmodelle sieht die Behörde auch als Anlass, bestehende Regulierungen zu hinterfragen: „Es schadet dem Wettbewerb, wenn neue Geschäftsmodelle in alte, aber nicht passende Regulierungskorsetts gezwängt werden“, so Corazza. Ein Beispiel dafür findet sich im Jahresbericht: Es sei fraglich, ob es im digitalen Zeitalter mit Navigationssystemen erforderlich sei, von Taxifahrern einen Nachweis von Ortskenntnissen zu verlangen, schreibt die Weko. Im Klartext: Statt diese Regulierung auch auf Uber-Fahrer anzuwenden, könnte sie gekippt werden.
Umgekehrt stellt die Digitalisierung die Weko auch auf die Probe. Die Beurteilungen seien komplexer, sagte Corazza. Digitale Plattformen als Vermittler bedienten beispielsweise gleich zwei Kundengruppen, die Anbieter und die Käufer. Als Beispiel nannte er Hotelgäste und Hoteliers bei Hotelbuchungsplattformen.Bei solchen Plattformen hängt die Teilnahme einer Kundengruppe von der Teilnahme der anderen Kundengruppe ab. Je mehr Hoteliers ihre Zimmer auf einem Portal anbieten, desto attraktiver ist dieses für Reisende - umgekehrt locken viele potenzielle Gäste Hotelbetreiber auf eine Plattform. Das hat auch Einfluss auf die Preisgestaltung. Als Hinweis für die Stärke der Plattform zieht die Weko deshalb nicht nur den Marktanteil, sondern auch die Teilnehmerzahl beider Seiten heran. Aufgrund der verstärkten Grössenvorteile kommt es auch zu mehr Marktkonzentration. Die Weko hält allerdings fest, dass Marktmacht für sich genommen nicht schädlich sei. Deshalb wartet die Behörde in mehreren Fällen zunächst ab. Erst wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen seine Marktmacht missbrauche oder bei einem Zusammenschluss die Möglichkeit der Beseitigung des Wettbewerbs bestehe, schritten die Wettbewerbsbehörden ein. (sda)