Weko empfiehlt Verbesserungen bei Ausschreibungen: Keine unzulässige Preisabrede bei Zement und Beton bei der Neat
Keine unzulässige Preisabrede bei Zement und Beton bei der Neat Die Untersuchung der Wettbewerbskommission (Weko) hat keine unzulässige Preisbzw. Gebietsabrede bei den Neat-Zement- und -Betonpreisen feststellen können. Die hohen Preise resultierten aus dem teuren Transport.