Weiterer Schritt zu neuen Kernkraftwerken
Alle drei diskutierten Standorte für neue Kernkraftwerke sind für den Bau von Reaktoren geeignet. In ihrem Bericht stellt sich die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) zwar hinter entsprechende Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI), gleichzeitig gibt sie aber zusätzliche Empfehlungen.
Die KNS hat die Gesuchsunterlagen und die im November 2010 publizierten Gutachten des ENSI geprüft. Sie stimmt den Ergebnissen des ENSI zwar mehrheitlich zu, erteilt aber einige zusätzliche Empfehlungen. Die Ergebnisse sind in drei Stellungnahmen zu den drei Gesuchen zuhanden des Bundesrats und des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK festgeschrieben. Dabei bestätigt die KNS, dass das ENSI die drei Gesuche umfassend und detailliert überprüft und alle relevanten Standorteigenschaften und standortspezifischen Gefährdungen angesprochen hat. Nach Auffassung der KNS liegen mit den Gutachten des ENSI und seinen eigenen Stellungnahmen ausreichende Informationen zur nuklearen Sicherheit vorliegen, um über die Erteilung der Rahmenbewilligungen entscheiden zu können.
Bei den Hinweisen und Empfehlungen durch die Kommission für nukleare Sicherheit geht es um folgende Punkte:
- Angesichts der hohen Bevölkerungsdichte und der intensiven wirtschaftlichen Nutzung in den Standortgebieten sollen alle Massnahmen getroffen werden, damit auch bei einem Störfall mit schwerem Kernschaden mit grosser Wahrscheinlichkeit auf einschneidende externe Notfallschutzmassnahmen verzichtet werden kann.
- Vertiefte geologische Abklärungen im Umfeld der Standorte sollen nach den heute anerkannten Untersuchungsmethoden (z.B. LIDAR, Mikrogravimetrie, 3D-Seismik) für die Erteilung der Baubewilligungen durchgeführt werden.
- Dass die beantragte elektrische Leistung der neuen Kraftwerke zuverlässig ins Übertragungsnetz eingespeist werden können und der Netzausbau zeitgereicht realisiert werden kann, soll für die Baubewilligungsgesuche soll in den Baubewilligungsgesuchen dargelegt werden.
- Im Bezug auf den Schutz gegen Flugzeugabsturz sollen nicht nur die zum Zeitpunkt des Baubewilligungsgesuches im Einsatz befindlichen militärischen oder zivilen Flugzeugtypen, sondern auch die künftige Entwicklung von Flugverkehr und Flugverkehrsflotte berücksichtigt werden.
- Das Risiko für die Menschen soll vermindert werden: Die Rahmenbewilligungsgesuche für neue Kernkraftwerke im Kanton Aargau (Standort Beznau) und Bern (Standort Mühleberg) sehen den Bau von Standardanlagen aktueller Bauart und die möglichst rasche Ausserbetriebnahme der dort bestehenden Kernkraftwerke vor. Die KNS geht davon aus, dass dadurch das Risiko für Einzelpersonen in der Umgebung dieser Standorte gegenüber heute abnehmen wird.
Die Kommission für nukleare Sicherheit kommt zum Schluss, dass an den drei Standorten die gesetzlichen Vorgaben für den Schutz von Mensch und Umwelt in der Betriebs- und Nachbetriebsphase eines Kernkraftwerks aktueller Bauart eingehalten werden. Sie empfiehlt, die Auflagen, Hinweise und Empfehlungen von ENSI und KNS bei der Erteilung der Rahmenbewilligungen zu berücksichtigen. (mai/mgt)