13:04 BAUBRANCHE

Weitere Folge im Baumängel-Debakel

Verantwortlich für die Baumängel an der Berner Frauenklinik ist gemäss der Oberaufsichtskommission des bernischen Grossen Rates (OAK) der Generalunternehmer. Noch ist unklar, wer die Kosten für die Sanierung trägt.

Beim Bau der Berner Frauenklinik wurden neue Wege beschritten, in dem man die Fassaden, Treppenhäuser und Liftschächte als Haupttragelemente der Geschossdecken konzipierte. So entstanden auf der ganzen Gebäudelänge stützenfreie Räume. Dies ermöglichte flexiblere Geschossgrundrisse und Innenausbauten. Doch Sieben Jahre nach der Eröffnung des 123 Millionen Franken teuren Projektes stellte man gravierende Baumängel fest: Die Auflagen der Tragkonstruktion waren beschädigt. Sie übertragen die Bauwerksbelastung in den Unterbau. Gleichzeitig stellte man auch fest, das Gebäude nicht erdbebensicher war. In der Folge wurden Sofortmassnahmen ergriffen. Die Fassade wurde führ rund 150'000 Franken fixiert, für diese Kosten kam das Inselspital auf.

Nun ist die Oberaufsichtskommission (OAK) des bernischen Grossen Rates zum Schluss gekommen, dass die Baumängel bei der Planung entstanden sind, verantwortlich war der Generalunternehmer. Die Frauenklinik war seinerzeit von der Göhner Merkur erstellt worden, die heute in der Implenia aufgegangen ist.

Mit ihrer Feststellung bestätigt die OAK ein Gutachten aus dem Jahr 2009. Die involvierten Kantonalen Stellen haben sich gemäss der OAK keine Pflichtverletzungen vorzuwerfen. Die Versäumnisse bei der Planung gingen auf das Konto Generalunternehmung. Zudem moniert die OAK, dass das Gebäude der Frauenklinik wegen seiner unüblichen Bauweise aus technischer Sicht für ein Spital nicht zweckmässig ist: Es stelle sich die Frage, inwieweit es der Kanton verantworten könne, „architektonisch exklusive“ und anspruchsvolle Gebäude zu erstellen, besonders im Spitalbereich. Solche Bauten müssten entsprechend aufmerksam begleitet werden. Seien mehrere Direktionen in ein Bauprojekt involviert, bestehe die Gefahr, dass Zuständigkeiten verwischt würden. Damit steige die Gefahr, dass etwas aus dem Ruder laufe. Gerade auch deshalb sei grösstes Gewicht auf eine begleitende Kontrolle zu legen.

Wer kommt für den Schaden auf?

Für die Mängel haftet nach Ansicht der Oberaufsichtskommission und des externen Gutachters, alt Bundesrichter Hans Peter Walter, der Generalunternehmer. Als man die Fehler reststellte war die fünfjährige Garantie allerdings längst abgelaufen, sie galt bis Frühling 2007. Die OAK habe das Problem der Garantiefrist intensiv geprüft, schreibt die Kommission in ihrer Mitteilung. Schliesslich habe man aber zur Kenntnis nehmen müssen, dass nach Ablauf der Mängelfrist keine rechtlichen Möglichkeiten mehr bestünden, Garantieforderungen zu erheben. Es ist noch offen, wer letztlich für die Kosten einer längerfristigen Sanierung aufkommen muss. Baudirektorin Barbara Egger war abwesend und konnte für eine Stellungnahme nicht erreicht werden. (mai/sda)

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