Wegen Airbnb: Nationalrat will Untermiete erschweren
Der Nationalrat will missbräuchliche Mieten unterbinden. Er hat eine parlamentarische Initiative angenommen, wonach eine Wohnung nur noch mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters untervermietet werden darf. Dies wegen Plattformen wie Airbnb.
Die Initiative kommt von SVP-Nationalrat und Hauseigentümer-Präsident Hans Egloff (ZH) und wurde mit 109 zu 77 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Nach dem Willen Egloffs soll der Mieter bei einer Untermiete im schriftlichen Gesuch unter anderem den Untermietzins offenlegen müssen. Ist dieser missbräuchlich, soll der Vermieter die Zustimmung verweigern dürfen. Das würde auch gelten, wenn ihm aus der Untermiete "wesentliche Nachteile" entstünden.
Erfolgt die Untermiete ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters oder auf Basis falscher Angaben, soll der Vermieter nach einer Mahnung das Mietverhältnis kündigen dürfen.
Egloff wies zur Begründung seines Vorstosses auch auf Plattformen wie Airbnb hin. Die Untervermietung habe sich zum Geschäftsmodell entwickelt, kritisierte er. Vor allem in Städten würden günstige Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die beträchtlich über dem vom Mieter bezahlten Zins lägen. Die Differenz streiche der Mieter ein. Um den unrechtmässigen Ertrag noch weiter zu steigern, würden Mietobjekte teils raumweise an mehrere einzelne Untermieter weitervermietet. In vielen Fällen hätten Vermieter keine Ahnung, wer ihr Mietobjekt tatsächlich bewohne oder nutze.
Der Vermieter hat heute das Recht, seine Zustimmung zur Untermiete zu verweigern, wenn der Mieter keine Absicht hat, das Mietobjekt später wieder selbst zu nutzen. Auch kann er eine "ewige" Untermiete mit einer Kündigung sanktionieren. In der Praxis reiche aber die reine Behauptung des Mieters, er werde das Mietobjekt später wieder selbst nutzen, sagte Egloff. Nun muss noch der Ständerat über die Initiative entscheiden.
Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) ist laut einer Mitteilung „erfreut über den Entscheid“. Zur Verhinderung von missbräuchlichen Untervermietungen sei es notwendig, dass das Gesetz klare, praxistaugliche Regeln enthalte. „Es geht mithin um die Schaffung von Rechtssicherheit“, schreibt der HEV. Klare Spielregeln würden den Mietfrieden fördern und alle Betroffenen besser vor Missbräuchen schützen. (sda/mt)