18:14 BAUBRANCHE

„Wasserstadt Solothurn“ scheitert am Gesetz

Die „Wasserstadt Solothurn“ wird aus rechtlichen Gründen nicht realisiert. Die für den Bau des neuen Quartiers mit künstlicher Aareschlaufe notwendigen über 40 Hektaren können nicht zur Bauzone erklärt werden. Zu diesem Schluss kommt ein vom Kanton in Auftrag gegebenes Gutachten.

Auf den sogenannten Stadtmistdeponien der Stadt Solothurn hätte ein prestigeträchtiges Projekte realisiert werden sollen: die Wasserstadt. Ein völlig neues Quartier, dessen Name sich auf eine künstliche Aareschlaufe bezieht, die ebenfalls Teil des grossangelegten Bauvorhabens war. Die Pläne dazu stammten aus der Feder von Herzog & de Meuron. Sie umfassten 130 Bauparzellen und 530 Wohnungen sowie ein Hotel, Gewerbeflächen und Restaurants. Mit der Wasserstadt hatte man unter anderem die nötige Totalsanierung des Grundes mitfinanzieren wollen. Sie ist relativ teuer: Beim Kanton rechnet man mit Ausgaben von 300 Millionen Franken.

Doch nun kommt es nicht so weit. Das Projekt verschwindet in der Schublade. Ein vom Kanton in bei Altbundesrichter Heinz Amisegger in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zum Schluss, dass die für den Bau des neuen Stadtteils nötigen 41 Hektaren nicht der Bauzone zugeschlagen werden können. Ein Einbezug des Wasserstadtgebietes in die Bauzone der Stadt Solothurn liege nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse und sei somit nicht zulässig, heisst es im Gutachten.

Weil genügend Bauland für die nächsten Jahre im Kanton vorhanden ist, gilt im Kanton Solothurn faktisch ein Bauzonenmoratorium. Somit können Einzonungen nur genehmigt werden, wenn dafür zum Ausgleich andere Zonen von kantonaler Bedeutung geschaffen werden. Eine weitere Hürde ist das Natur- und Heimatschutzgesetz: Laut Gutachten ist die kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone Witi als Ersatzmassnahme für den Bau der Autobahn A5 zwischen Biel und Solothurn festgesetzt. Bei einer Einzonung des Wasserstadtgeländes würde die Schutzzone beseitigt. Dies sei gemäss Bundesrecht nicht zulässig. Zudem wird in der Studie auch festgehalten, dass die zusätzliche Aareschlaufe dem Gewässerschutzgesetz widerspricht.

Die Aussagen des Gutachten bestimmten die weiteren Planungsarbeiten, teilt der Kanton mit. Die gewonnen Erkenntnisse hätten allerdings keinen Einfluss auf den Totalunternehmerwettbewerb zur Sanierung der Stadtmistdeponien. (mai/mgt/sda)

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