Was geschieht mit bestehenden Immobilien?
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative verlangen die Gebirgskantone eine Besitzstandsgarantie für bestehende Bauten. Dieses Anliegen wollen sie in der Arbeitsgruppe des Bundes einbringen.
Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) hatte sich an ihrer Sitzung in Altdorf insbesondere mit der Rechtssicherheit befasst. Die Frage, was mit den bestehenden Häusern und Wohnungen geschehe, sei für die Bergbevölkerung von eminenter Bedeutung, heisst es in der Mitteilung. Dabei geht es darum, ob ein Haus, das ohne baurechtliche Einschränkungen gebaut und jahrzehntelang bewohnt wurde, künftig ohne Einschränkungen verkauft oder vererbt werden darf. Ist dies nicht der Fall, hätte dies laut RKGK grossen Einfluss auf Rechte und Vermögen der Einheimischen. Im Extremfall würde das Eigentum der ansässigen Bevölkerung durch Nutzungsbeschränkungen entwertet.
Landverschleiss eindämmen statt Wert vernichten
Nach Ansicht der Gebirgskantone war das Ziel der Initiative eine Beschränkung des Landverschleisses durch den Bau neuer Zweitwohnungen. Wertvernichtungen seien nicht die Absicht der Initianten gewesen. Deshalb verlangen die Bergkantone eine umfassende Besitzstandsgarantie für bestehende Bauten. Die Definition des des Begriffs „Zweitwohnung“ habe in Beachtung aller anderen verfassungsmässigen Rechte und der Absichten der Initianten im Abstimmungskampf zu erfolgen, schreibt die RKGK weiter. Nach ihrer Ansicht sei nur der Neubau selbstgenutzter, touristischer Zweitwohnungen von der Initiative betroffen.
Die Bergkantone streben langfristig eine Neuausrichtung der Tourismuspolitik an. Damit wollen sie den Herausforderungen und Chancen, die sich durch die Initiative ergeben, offensiv begegnen. Diese Arbeiten würden aber, so die RKGK, längere Zeit in Anspruch nehmen und zusammen mit anderen Partnern umgesetzt. - Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone gehören Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Graubünden, Tessin und Wallis an. (mai/sda)