14:57 BAUBRANCHE

Wallis nimmt Photovoltaik-Testanlagen von der Baugenehmigungspflicht aus

Teaserbild-Quelle: Bru-No, Pixabay-Lizenz

Der Kanton Wallis will so schnell wie möglich Photovoltaik-Testanlagen bauen. Deshalb hat der Staatsrat beschlossen, diese von der Baugenehmigungspflicht auszunehmen.

Der Staatsrat hält es angesichts der dringlichen Lage für unerlässlich, dass Photovoltaik-Testanlagen, die sich in begrenztem Umfang auf die Landschaft auswirken und sich rückbauen lassen, so schnell wie möglich errichtet werden können. Solche Testanlagen sind für die Evaluierung der Widerstandsfähigkeit sowie der winterlichen Energieeffizienz der geplanten Anlagen erforderlich. Die Regierung habe daher beschlossen, diese Testanlagen von der Baubewilligungspflicht zu befreien, ohne das Inkrafttreten der entsprechenden Bundesbestimmungen abzuwarten, schreibt die Walliser Staatskanzlei in einer Mitteilung von heute Mittwoch. Der Bund unterstütze das proaktive Vorgehen der Kantone, heisst es weiter.

Ende September hatte die Bundesversammlung eine dringliche Übergangsbestimmung für die Stromerzeugung aus grossen Photovoltaikanlagen eingeführt. Ziel ist es, rasch über grosse Photovoltaikanlagen zu verfügen, die jährlich mindestens 10 Gigawattstunden (GWh) Strom produzieren. Dabei müssen mindestens 500 kWh pro 1 kW installierter Leistung aus Winterproduktion stammen.  Bis gesamtschweizerisch eine jährliche Gesamtproduktion von maximal zwei Terawattstunden (TWh) erreicht wird, ist der Bedarf laut der Bundesbestimmung für diese grossen Photovoltaikanlagen nachgewiesen. Ausserdem unterliegen sie nicht der Planungspflicht.

Anlagen und Gebäude nicht auf Fruchtfolgeflächen und Mooren

Die Testgebäude und -anlagen dürfen grundsätzlich nicht an das Stromnetz angeschlossen werden. Die Gebäude und Anlagen dürfen zudem nicht auf Fruchtfolgeflächen, in Mooren und Moorlandschaften, Biotopen von nationaler Bedeutung oder in Wasser- und Zugvogelreservaten errichtet werden. Am Ende der Testphase muss der Standort in den Ausgangszustand zurückversetzt werden, wobei keine umweltschädlichen Elemente zurückbleiben dürfen. (sda/mai)

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