15:44 BAUBRANCHE

Wallis muss Bauzonen verkleinern

Der Kanton Wallis verfügt über die grössten Baulandreserven der Schweiz, muss diese im Zuge des vom Schweizer Stimmvolk am 3. März 2013 angenommenen Raumplanungsgesetzes jedoch reduzieren. Gestern skizzierte die Walliser Regierung in einem Vorentwurf des kantonalen Richtplans die Ausmasse.

Das Raumplanungsgesetz (RPG) wurde vom Wallis als einzigem Kanton der Schweiz abgelehnt, mit wuchtigen 80,4 Prozent Nein-Stimmen. Als Kanton mit den grössten Baulandreserven ist das Wallis denn auch am stärksten von der Umsetzung betroffen. Der Kanton rechnet damit, dass die Bevölkerung bis 2030 bis auf 373'000 Personen weiter anwächst. Der Kanton benötigt dafür jedoch nur rund ein Drittel seiner ungefähr 3500 Hektaren Bauzonen für Wohnnutzung, die noch unbebaut sind. Ein Teil der verbleibenden Bauzonen befindet sich innerhalb des Siedlungsgebiets und soll mit geeigneten Massnahmen zurückgestellt werden. Bei einem weiteren Teil muss der Kanton Wallis hingegen eine Rückzonung anstreben. Rückzonungen würden auf «auf das strikte Minimum begrenzt», sagte der zuständige Walliser Staatsrat Jean-Michel Cina (CVP) am Montag vor den Medien in Sitten.

Bevor es dazu kommt, plant der Kanton eher die Rückstellung einer Zone mit späterer Nutzungszulassung, die Festlegung einer langfristigen, verbindlichen Erschliessungsplanung oder es werden Sondernutzungspläne mit einer etappierten Bebauung ausgearbeitet. Diese Anpassungen des kantonalen Richtplans ans Raumplanungsgesetz werden bis am 23. Juni den Gemeinden, den Nachbarkantonen und beschwerdeberechtigten Organisationen zur Stellungnahme unterbreitet.
Weitere Aufträge des revidierten RPG wie die Einführung einer Mehrwertabgabe und die Revitalisierung von Dorfkernen werden in eine Teilrevision des kantonalen Ausführungsgesetzes zum RPG aufgenommen und ebenfalls in die Vernehmlassung gegeben. (sda)

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