Vorerst keine neuen Bauzonen im Kanton Zürich
Vorerst dürfen im Kanton Zürich keine Gebiete in Bauland umgezont werden. Dies gilt bis zum Abschluss des Verfahrens zur kantonalen Kulturlandinitiative vor Bundesgericht. Heute hat das höchste Schweizer Gericht eine entsprechende Verfügung erlassen.
Damit bleibt die Weisung der Zürcher Baudirektion vom Juli 2012 an die Gemeinden bleibt in Kraft. Sie wurde erlassen, um den Umgang mit Umzonungen bis zur Umsetzung der Kulturlandinitiative zu regeln. Die Gemeinden sind angewiesen worden, alle Verfahren planungsrechtlicher Natur zu sistieren, mit denen neue Bauzonen geschaffen werden sollten.
Im Sommer 2012 hatte das Zürcher Stimmvolk die Kulturlandinitiative mit einem Ja-Anteil von 54,5 Prozent gutgeheissen. Die Initiative verlangt, dass alle ökologisch wertvollen Flächen und Äcker die sich auf Siedlungsgebiet befinden und die noch nicht eingezont sind geschützt werden müssen.
Der Zürcher Kantonsrat entschied schliesslich am 19. Mai dieses Jahres, auf die Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative nicht einzutreten. Die bürgerliche Mehrheit argumentierte, dass der neue, im März verabschiedete Richtplan das Anliegen der Initiative bereits aufnehme. Das Siedlungsgebiet sei um 132 Hektaren verkleinert und die Fruchtfolgeflächen seien um 200 Hektaren erweitert worden. Nicht dieser Ansicht waren hingegen die Grünen: Sie warfen dem Kantonsrat vor, dass er sich weigere, den Volkswillen umzusetzen. In der Folge reichten sie beim Bundesgericht eine Beschwerde ein.
Baudirektion nicht überrascht
"Der Zwischenentscheid des Bundesgerichts hat uns nicht auf dem linken Bein erwischt", sagte Markus Pfanner, Sprecher der Zürcher Baudirektion, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Baudirektion habe die Gemeinden bereits am 30. April in einem Kreisschreiben darüber informiert, dass das Moratorium für Neueinzonungen bestehen bleibe, bis ein rechtskräftiger Beschluss des Kantonsrates vorliege. Nachdem die Grünen mit einer Stimmrechtsbeschwerde an das Bundesgericht gelangt seien, liege kein rechtskräftiger Beschluss das Kantonsparlaments vor. Somit habe die Weisung auch aus Sicht der Baudirektion weiter Bestand, sagte Pfanner. Zudem dürfen die Kantone gemäss dem revidierten Raumplanungsgesetz bis zur Genehmigung der kantonalen Richtpläne durch den Bundesrat die Fläche der rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen insgesamt nicht vergrössern. Der Zürcher Kantonsrat hat den Richtplan am 18. März verabschiedet. Inzwischen wurde dieser dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet. Mit einem Entscheid sei bis Ende Jahr zu rechnen, sagte Pfanner. (mai/sda)