Vor der Sprengung 1000 Mal einscannen
Vor der Sprengung 1000 Mal einscannen Die Schweizerische Sprengstoffverordnung soll dem EU-Recht angeglichen werden. Die Revision verlangt, dass Sprengmittel mit einem Strichcode gekennzeichnet werden, welcher erlaubt, den letzten Besitzer festzustellen. Schweizer Sprengspezialisten und Infrastrukturbauer warnen vor dem erheblichen Zusatzaufwand, den die Etikettierung verursacht.