Von Autobahnen und Windturbinen
Die Espoo-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Nachbarländer bei Projekten zu konsultieren, wenn diese erhebliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen haben könnten. Bis anhin galt dies etwa für Atom- oder grosse Wärmekraftwerke und Autobahnen. Doch nun wurde die Liste erweitert.
Die Espoo-Länder haben beschlossen, das Konsultationsverfahren zu verbessern und die Liste der Projekte zu aktualisieren. Heute hat der Bundesrat die Botschaft zur Ratifizierung dieser Änderungen ans Parlament verabschiedet.
Die Espoo-Konvention (siehe Box) legt den Mechanismus für die Information und Konsultation unter Nachbarländern fest, der bei Projekten zum Tragen kommt, die über die Grenzen hinweg erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Darunter fielen bis anhin vor allem grosse Wärmekraftwerke, Kernkraftwerke oder Autobahnen. Neu sollen die Nachbarländer auch konsultiert werden, wenn es um Abwasserreinigungsanlagen, Hochspannungsleitungen oder Windenergieanlagen geht.
Die Änderungen des Übereinkommens seien mehrheitlich mit der schweizerischen Gesetzgebung vereinbar, teilt das Bundesamt für Umwelt mit. Lediglich Papier- und Kartonfabriken sowie grosse Anlagen zur Anreicherung oder Entnahme von Grundwasser, müssten bei einer zukünftigen Revision der Verordnung neu in den Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgenommen werden. (mai/mgt)
Die Espoo-Konvention
Die Schweiz ratifizierte am 16. September 1996 das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen - das so genannte Espoo-Übereinkommen - vom 25. Februar 1991. Es von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) erarbeitet worden. Das Übereinkommen, das mittlerweile für 45 Parteien Geltung hat, ist für die Schweiz seit dem 10. September 1997 in Kraft. (mgt)