Berner Verwaltungsgericht lässt Abriss eines Bauernhauses nicht zu
Ein Immobilienunternehmen darf ein kleineres, altes Bauernhaus in der Gemeinde Orpund nicht abreissen und durch einen Neubau ersetzen. Das hat das bernische Verwaltungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden.
Quelle: Simon Koopman, CC BY-SA 2.0 , Wikimedia Commons
Bauernhaus im Entlebuch. (Symbolbild)
Das 1896 errichtete Kleinbauernhaus steht eingangs des Weilers Zihlwil und ist als erhaltenswert eingestuft. Die Vorinstanzen hatten den Abbruch des Hauses abgelehnt, weshalb die Immobilienfirma ans Verwaltungsgericht gelangte. Sie sah ihre Eigentumsrechte durch das Abbruchverbot beschnitten.
Ein erhaltenswertes Gebäude kann zwar abgebrochen werden, aber nur, wenn eine Erhaltung unverhältnismässig wäre, hielt das Verwaltungsgericht in seinem Entscheid fest. Im vorliegenden Fall bestehe ein öffentliches Interesse am Erhalt des Hauses. Es sei ein seltenes, aus dem durchschnittlichen Baubestand herausragendes Objekt, das das Ortsbild des Weilers präge.
Abbruchverbot zumutbar
Das Verwaltungsgericht hielt ein Abbruchverbot auch für verhältnismässig und zumutbar. Eine Sanierung komme nur geringfügig teurer als ein Neubau.
Die Immobilienfirma hatte argumentiert, sie könne nicht zu einem Investitionsvolumen von rund zwei Millionen Franken verpflichtet werden. Je schutzwürdiger ein Gebäude, desto geringer seien Rentabilitätsüberlegungen zu gewichten, hielt im Gegenzug das Verwaltungsgericht fest. Es stehe der Immobilienfirma frei, das Grundstück an sanierungswillige Drittpersonen zu verkaufen.
Mit dem Abbruchverbot werde letztlich das Ziel, eine Wohnnutzung zu schaffen, nicht verunmöglicht. Der Erhalt des Hauses sei der Immobilienfirma ohne weiteres zuzumuten und kein unverhältnismässiger Eingriff in die Eigentumsgarantie.
Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.