Vertrag statt Solidarhaftung
Unternehmer sollen ihre Sub-Unternehmer per Vertrag zur Einhaltung von Schweizer Lohnbedingungen verpflichten. Schliessen sie keinen solchen ab, haften sie für Lohndumping. So will die ständerätliche Wirtschaftskommission Lohndumping auf dem Bau bekämpfen.Während sie vom SBVLob erhält, hagelt es seitens der Unia Kritik.
Mit einer Ergänzung im Entsendegesetz sollen Unternehmer dazu angehalten werden, einen Vertrag mit ihren Auftragnehmer abzuschliessen. Darin wird festgesetzt, dass sie den Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen Rechnung tragen. Dies schlägt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats vor. Nur wenn ein Unternehmer mit seinem Auftragnehmer keinen solchen Vertrag abschliesst, haftet der Auftraggeber, falls Lohn- und Arbeitsbedingungen missachtet wurden. Mit neun zu zwei Stimmen bei einer Enthaltung, entschied sich die Kommission für diese Variante. Die Kontrollorgane müssen den Vertrag jederzeit einsehen können.
Aus Sicht der Gegner wirken solche Verträge kaum gegen Lohnunterbietungen, beispielsweise durch ausländische Auftragnehmer, die dank der Personenfreizügigkeit in der Schweiz arbeiten. Der Erstunternehmer könne sich mit einer reinen Formalität von jeglicher Haftung befreien, hielten sie fest.
Gegen Haftung für Sub-Unternehmerkette
Eine Haftung des Erstunternehmers für die ganze Sub-Unternehmerkette lehnte die Kommission mit acht zu fünf Stimmen ab. In dieser Variante hätte sich der Erstunternehmer nur dann von der Haftung befreien können, wenn er die Lohn- und Arbeitsbedingungen vor Auftragsvergabe bei seinen Sub-Unternehmern überprüft hätte. Die Gegner fürchteten erhebliche Kosten wegen des administrativen Mehraufwands. Zudem würden die Unternehmer möglicherweise auf Unteraufträge verzichten, was die Effizienz beeinträchtigen würde.
In der Sommersession hatten die Räte einen Entscheid zur Solidarhaftung noch vertagt, als sie Massnahmen gegen Scheinselbstständige beschlossen. Gewerkschaften fordern die Solidarhaftung auf dem Bau als Teil der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Die Kommission schlägt die Variante vor, nachdem Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann in einem Bericht mehrere Varianten vorlegte. Die Vorlage kommt in der Herbstsession in den Ständerat. (mai/sda)
Kommentare des SBV und der Unia
SBV: „Vernunft und Wirksamkeit“
Bei der Bekämpfung von Lohndumping setze die ständerätliche Wirtschaftskommission auf „Vernunft und Wirksamkeit“statt auf gesetzgeberische Effekthascherei, schreibt der SBV in seinem Kommentar zum Entscheid der ständerätlichen Wirtschaftskommission. Mit der Vorschrift, dass Erstunternehmer ihren jeweils nächsten Subunternehmer in einem schriftlichen Vertrag zur Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen verpflichten, sei ein effizientes Instrument gegen Dumpinglöhne geschaffen worden. Lob erhält die Wirtschaftskommission auch, weil sie sich laut SBV „von der Vernunft leiten liess“ was die Ablehnung der Kettenhaftung des Erstunternehmers für sämtliche Subunternehmer betrifft. Der Volkswirtschaft seien dadurch überrissene regulatorische Auflagen erspart geblieben, die insbesondere KMU in starke Bedrängnis gebracht hätten.
Der SBV ist der Ansicht, dass es effizientere Wege zur Bekämpfung von Lohndumping gibt. Laut dem SBV sollten Kontrollen professionalisiert und die Kompetenzen der Kontrollorgane verstärkt werden, vor allem die der paritätischen Kommissionen: Stellen sie Verstösse gegen Lohn- und Arbeitsvorschriften fest, müssten diese vor Ort Sanktionen ergreifen und durchsetzen können.
Unia: „zahnloser Papiertiger“
Die bürgerliche Mehrheit der ständerätlichen Wirtschafts- und Abgabekommission habe eine verbindliche Solidarhaftung abgelehnt und nur einem „zahnlosen Papiertiger“ zugestimmt, schreibt die Unia in ihrer Stellungnahme. Sie wirft den bürgerlichen Parteien vor, damit „ganz direkt“ Lohndumping zu unterstützen und die Personenfreizügigkeit zu gefährden. Laut Unia wird der Beschluss dem Lohndumping kaum entgegenwirken können.
Noch vor wenigen Monaten hätten sich die Spitzen der bürgerlichen Parteien für die Einführung einer Solidarhaftung ausgesprochen, um gegen die sich häufenden Fälle von Lohndumping vorgehen zu können, schreibt die Unia. In der vergangenen Monaten sei der Druck auf die Löhne weiter gestiegen. In der Schweiz hingegen boomten Bau und Gewerbe. Deshalb befürchtet die Unia, dass die Gefahr massiv zunimmt, dass Schweizer Firmen Aufträge zu Dumpinglöhnen weitergeben um ihre Profite zu steigern. Nach diesem Beschluss wird sich die Situation laut Unia weiter verschäfen. Der Druck auf die Löhne werde weiter zunehmen. Gelinge es nicht gleichzeitig den Schutz vor Lohndumping auszubauen, würden skandalös tiefe Löhne zunehmen. Dies wird dazu führen, dass die Zustimmung zur Personenfreizügigkeit sinkt. Darum erwartete die Unia, dass der die Wirtschafts- und Abgabekommission ihren „Fehlentscheid“ korrigiert und eine verbindliche Solidarhaftung beschliesst. (mai/mgt)