07:50 BAUBRANCHE

Verschärfte Regeln für Hypothekargeschäfte

Die Verordnung für die neue Grossbanken-Regulierung und die neuen strengeren Eigenmittelregelungen für das Hypothekargeschäft wurden am 1. Juni durch den Bundesrat verabschiedet. Der Erwerb von Wohneigentum soll damit auf eine etwas solidere Eigenkapitalbasis gestellt werden.

Die seit vier Jahren andauernde Finanzkrise ist bei weitem noch nicht ausgestanden - im Gegenteil. Die Finanzlage vieler Länder und Banken ist äussert angespannt und hat zu vielfältigen Regulierungen geführt. Auch für die Schweiz, die im schwierigen Umfeld gut dasteht, hat der Bundesrat ein ganzes Bündel Vorschriften verabschiedet, um gegen Turbulenzen im Immobilien-Sektor und im Umfeld der systemrelevanten Banken vorzubeugen.

Härtere Anforderungen bei Hypothekar-Vergaben

Im Rahmen ihrer Selbstregulierung werden die Banken die Minimalanforderungen für die Hypothekar-Vergaben verschärfen. Hypotheken von Risiko-Schuldnern müssen künftig mit mehr "echtem" Eigenkapital unterlegt werden. Betroffen sind Schuldner, die für den Kauf einer Immobilie weniger als 10% eigenes, nicht aus der zweiten Säule stammendes Kapital aufwenden können und den Hypothekarkredit nicht angemessen zu amortisieren vermögen. Als angemessene Amortisierung gilt, wenn bei einer Wohnliegenschaft die Hypothekarschuld innert 20 Jahren auf maximal zwei Drittel amortisiert wird.

Hypothekarnehmer, die diese Anforderungen nicht erfüllen, gelten gemäss Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) als Risikoschuldner. Banken, die sich auf solche Geschäfte einlassen, sollen künftig Hypotheken von Risikoschuldnern mit zusätzlichen Eigenmitteln unterlegen müssen. In welcher Höhe dies zu erfolgen hat, wird vom EFD nicht kommuniziert. Mit diesen schärferen Regeln im Hypothekargeschäft soll der Entwicklung einer allfälligen Immobilienblase infolge der historisch tiefer Zinsen vorgebeugt werden. Die Umsetzung der neuen Regeln wird von der Finanzmarktaufsicht FINMA kontrolliert.

Stärkung der Banken

Die gewichtigsten neuen Regeln betreffen die Umsetzung des internationalen Eigenmittel-Standards für Banken "Basel III" sowie der "Too-big-to-fail"-Vorlage. Der Bundesrat hat dazu auf Anfang 2013 eine Totalrevision der Eigenmittelverordnung in Kraft gesetzt. Gemäss "Basel III" müssen die Banken künftig Mindesteigenmittel von 8 Prozent und einen zusätzlichen Eigenmittelpuffer von 2,5 Prozent der risikogewichteteten Positionen (RWA) halten. 7 Prozent müssen aus hartem Kernkapital bestehen, das heisst Aktienkapital und Reserven.

Parallel zu "Basel III" gelten ab Anfang 2013 zusätzlich auch die Regeln zur Eindämmung der Grossbankenrisiken in der Schweiz auf Verordnungsstufe. Diese sehen vor, dass Banken in der Schweiz eine Basiskomponente von 4,5 Prozent und einen Eigenkapitallpuffer von 8,5 Prozent der risikogewichteten Positionen aufbauen müssen. Von diesen zusammen 13 Prozent müssen 10 Prozent aus hartem Kernkapital bestehen. 3 dieser 10 Prozent dürfen aus so genannten CoCo-Bonds bestehen, das ist Fremdkapital, das im Notfall in Eigenkapital umgewandelt wird.

Von den systemrelevanten Banken wird ausserdem verlangt, dass sie eine progressive Eigenkapital-Komponente äufnen müssen, die auf die Bilanzgrösse und den Marktanteil der betroffenen Bank ausgerichtet ist.

In den eidgenössischen Räten, in der Diskussion der "Too-big-to-fail"-Vorlage, war für die beiden Schweizer Grossbanken UBS und Credit Suisse von einem zusätzlichen Eigenmittelbedarf von etwa 6 Prozent, insgesamt also von etwa 19% die Rede. Seither sind die beiden Grossbanken geschrumpft so dass dieser Prozentsatz heute tiefer liegen dürfte. (mai)

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