11:54 BAUBRANCHE

Verschärfte Energievorschriften bei Neubauten und Modernisierungen

«Nahezu-Null-Energie-Neubauten» und energieeffiziente, CO2-arme Altbauten stehen auf dem Programm der neuen Mustervorschriften der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (Muken 2014). Kürzlich wurden sie verabschiedet.

Die kantonalen Energiedirektoren haben die revidierten Muken verabschiedet und dadurch de facto die Regeln im kantonalen Bau- und Energierecht verschärft. Zwar sind diese Vorschriften für die einzelnen Kantone nicht gesetzlich bindend. Zumindest das Basismodul wurde aber bisher – das zeigte die Umsetzung der Muken 2000 und Muken 2008 – von allen Kantonen eins zu eins übernommen.

Bedeutung für Neubauten

Nach den nun beschlossenen Muken 2014 sollen Neubauten zukünftig nach dem Konzept des «Nahezu-Null-Energiegebäudes» geplant werden. Das bedeutet: Jeder Neubau muss einen Anteil seines Strombedarfs (z.B. durch eine Fotovoltaikanlage) selbst decken, und ein Grossteil der verbrauchten Energie muss im oder am Haus oder auf dem Grundstück erzeugt werden. Ausserdem darf nur wenig Energie von aussen zugeführt werden.

Vorschriften für Modernisierungen

Bei der Sanierung von Altbauten stehen weiterhin die Energieeffizienz und die Senkung der CO2-Emissionen im Fokus: Zentrale Elektroheizungen dürfen ab 2030 nur noch installiert werden, wenn sie einen Teil der Wärme aus anderen Quellen (z.B. Solarthermie) beziehen. Bestehende Elektroboiler, die ihre Energie nur aus Strom beziehen, müssen in den nächsten 15 Jahren umgerüstet oder ersetzt werden. Bei Ersatz von fossilen Heizsystemen (Öl und Gas) müssen zehn Prozent der bisher verbrauchten Energie entweder durch erneuerbare Energien (z.B. Holzenergie) oder durch Energieeffizienzmassnahmen (z.B. Sanierung von Fenstern) kompensiert werden. Werden bei einer Modernisierung mehr als 10‘000 Franken Fördermittel gesprochen, muss der GEAK (Gebäudenergieausweis der Kantone) mit Beratungsbericht eingeholt werden.

Neben dem Basismodul wurden in den neuen MuKEn auch verschiedene Zusatzmodule empfohlen, die erfahrungsgemäss nur von einigen Kantonen übernommen werden.

Definition Muken

Seit 1992 arbeiten die kantonalen Energiedirektoren an einer Harmonisierung der Energievorschriften, um die Bauplanung und die Bewilligungsverfahren für Bauherren und Dienstleister schweizweit zu vereinfachen. Deshalb veröffentlichen sie in regelmässigen Abständen die Muken. Dies sind Empfehlungen, die in der Regel weitgehend von allen Kantonen übernommen werden und die zu beachtenden Grundsätze im Energie- und CO2-Gesetz des Bundes erfüllen. (nge)

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