16:37 BAUBRANCHE

Verordnungen aus dem Umweltbereich: Uhu-freundliche Strommasten

Teaserbild-Quelle: Softeis, selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0,

Mehr Schutz für Uhus und Störche vor den für sie tödlichen Stromleitungen und weniger Emissionen aus Zementwerken – dazu und zu vier weiteren umweltrelevanten Themen hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) heute die Vernehmlassung zu Änderungen in den entsprechenden Verordnungen eröffnet.

Uhu.

Quelle: Softeis, selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0,

Für Uhus sind Strommasten gefährlich.

Der Umweltschutz bleibe auch in der ausserordentlichen Lage aufgrund des neuen Corona-Virus wichtig, hält das Uvek in seiner Medienmitteilung fest. Insgesamt handelt es ich um sechs Anpassungen. Die Frist für die Stellungnahmen dauert bis zum 20. August 2020 und ist damit deutlich länger als üblich.

  • Vögel vor dem Stromschlag schützen
    Es ist seit Jahren ein bekanntes Artenschutzproblem: Weil sich Störche, Uhus und andere grosse Vögel gerne auf Masten setzen, laufen sie immer wieder Gefahr an einem Stromschlag sterben. Solche Unfälle sind eine der häufigsten nicht natürlichen Todesursache für die Tiere. Die Revision der Verordnung über elektrische Leitungen (LeV) soll die Situation für die Vögel entschärfen: Sie sieht vor, dass bis Ende 2030 bestehende Strommasten, die wegen ihrer Bauweise eine Stromschlaggefahr für Uhu, Storch und Co. darstellen, saniert werden.
    Das heisst, in der ganzen Schweiz sollen sämtliche Strommasten regionaler und überregionaler Verteilnetze überprüft und sofern nötig vogelsicher gestaltet werden. Laut Schätzung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) sind rund 25'000 Strommasten betroffen, die rund 400 Netzbetreibern gehören. - Die technischen Massnahmen benötigen keine Baubewilligung und können im Rahmen von Unterhaltsarbeiten umgesetzt werden.
  • Emissionen aus Zementwerken vermindern
    Zementwerke sind in der Schweiz für rund 4 Prozent Stickoxidemissionen im Land verantwortlich. Während der vergangenen Jahre sind die Massnahmen zur Minderung dieses Luftschadstoffes weiterentwickelt worden. Sie können auch bei Anlagen zur Herstellung von Zement zum Einsatz kommen. Dadurch kann laut Uvek der Ausstoss von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) zusätzlich gesenkt werden. Er tritt auf, wenn belastete Böden als Rohmaterialersatz für die Zementproduktion dienen; zudem kann er durch Abfallbrennstoffe entstehen. Die Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) sieht eine Absenkung der Grenzwerte bei den Stickoxiden, VOC sowie weiteren Schadstoffen vor.
  • Lärmschutz-Verordnung: Kampf gegen Strassenlärm als Daueraufgabe
    Obwohl sich die Investitionen seitens der Kantone laut Uvek in den vergangenen zehn Jahren verzehnfacht haben und die Zahl der geschützten Personen deutlich gestiegen ist, bleibt übermässiger Strassenlärm ein Problem. Über eine Million Menschen sei diesem Lärm am Wohnort ausgesetzt.
    Mit der Revision der Lärmschutz-Verordnung sollen die Kantone bei der Lärmsanierung der Strassen weiterhin finanziell unterstützt werden. Wie es weiter heisst, soll zudem die gute Koordination zwischen Bund und Kantonen fortgesetzt werden; mit dem Ziel, die Bevölkerung dauerhaft vor schädlichem Strassenlärm zu schützen.
  • Holzhandelsverordnung: Neue Pflichten für Händler
    Mit der neuen Holzhandelsverordnung schafft die Schweiz eine gleichwertige Regelung zu derjenigen in der Europäischen Union und erfüllt so einen Auftrag des Parlaments. Deshalb entsprechen in der neuen Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Handel mit Holz und Holzerzeugnissen 11 der insgesamt 27 Bestimmungen weitgehend jenen der EU. Der Kern der Verordnung: Diejenigen, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals in Verkehr bringen, sind verpflichtet nachweisen zu können, dass sie die gebotene Sorgfalt angewendet haben.
  • Lagerung von Rundholz im Wald
    Waldeigentümer oder Sägereien sollen im Wald neu Lagerplätze für Rundholz errichten können. Mit der Annahme der Motion UREK-S 18.3715 «Umsetzung der Waldpolitik 2020. Erleichterung bei der Rundholzlagerung» erhielt der Bundesrat den Auftrag, dafür die rechtlichen Voraussetzungen in der Waldverordnung zu schaffen. Seit 2013 sind bereits vergleichbare gedeckte Energieholzlager möglich. - Für die Bewilligung eines Rundholzlagers müssen die bestehenden Voraussetzungen für forstliche Bauten und Anlagen erfüllt sein.
  • Recycling von elektronischen Geräten sicherstellen
    Es gelangen immer mehr Geräte auf den Schweizer Markt, für die die Kundschaft beim Kauf keine vorgezogenen Recyclingbeiträge bezahlt hat, beispielsweise durch Online Einkäufe.
    Darum sieht der Entwurf zur Änderung der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) die Einführung eines obligatorischen Finanzierungssystems mit einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr vor. Auf diese Weise werden alle Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten in das Finanzierungssystem mit eingebunden. Sofern sie eine funktionierende Branchenlösung anbieten, können sie sich jedoch von der Finanzierungspflicht befreien lassen. - Diese Anpassung dient gemäss Uvek dazu, Sammler, Transporteure und Recyclingbetriebe von elektrischen und elektronischen Geräten kostendeckend für ihre Dienstleistung zu bezahlen und dass Elektroschrott auch in Zukunft umweltverträglich und auf dem Stand der Technik verwertet wird. (mai/mgt)

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