17:22 BAUBRANCHE

Verkürzte Einspracheverfahren bei Aargauer Bauprojekten

Im Kanton Aargau soll der Rechtsweg bei vom Volk oder vom Parlament gutgeheissenen Bauprojekten verkürzt und so beschleunigt werden. Der Regierungsrat ist bereit, eine entsprechende Forderung aus den Reihen der FDP zu prüfen.

Man sei bereit, eine Auslegeordnung vorzulegen, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Motion der FDP-Grossräte Lukas Pfisterer und Thierry Burkart. Die beiden Politiker stören sich daran, dass vom Volk bewilligte Projekte durch Einsprachen verzögert werden. Der Rechtsschutz dürfe nicht missbraucht werden, um unterlegene politische Opposition immer wieder vorzubringen. Die beiden Politiker sehen "Missbräuche des Rechtsschutzes zulasten der Demokratie". Für Unmut sorgen etwa die Einsprachen gegen das Fussballstadion Aarau, gegen die Umfahrung Mellingen und die Südwestumfahrung Brugg.

Einen Ausweg sieht der Regierungsrat in einer Verkürzung des Instanzenweges auf zwei Stufen und ein Verbot der Prozessfinanzierung durch Dritte,e twa Verbände. Er erklärt sich bereit, die Motion entgegenzunehmen. Die notwendigen Änderungen sollen bei der nächsten Teilrevision des kantonalen Baugesetzes umgesetzt werden.

Bei Einsprachen gegen Bauprojekte gibt es im Aargau derzeit drei Instanzen. Das sind der Gemeinderat, der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht. Der Vorschlag sieht vor, dass die Vorbereitungsarbeiten des Rechtsdienstes des Regierungsrates mit dem heutigen Verwaltungsgericht zu einer einzigen Instanz zusammengeführt werden. (sda/mai)

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