Vergleich: Ex-Fussballprofi Magnin muss Architekt entschädigen
Der Azmooser Architekt Peter Müller und Ex-Fussballprofi Ludovic Magnin haben einen lange währenden Rechtsstreit per Vergleich beilegen können. Der Architekt wird für nicht gezahlte Entwurfshonorare entschädigt.
Der Architekt hatte für den Neubau des Einfamilienhauses von Ludovic Magnin und seiner Frau Chantal in Azmoos SG ein Vorprojekt erarbeitet, das die Magnins aber nicht bezahlten und stattdessen einen anderen Architekten beauftragten. Müller stellte darauf eine Rechnung über 24'500 Franken für seine geleistete Arbeit.
Die Magnins verweigerten die Zahlung, es kam zum Rechtsstreit. Der Betrag sei völlig überrissen gewesen, behauptet der Ex-Fussballer. Deshalb habe er das erste Urteil des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland, das Müllers Ansprüche zum Teil schützte, ans Kantonsgericht weitergezogen. Mit dem Vergleich muss er jetzt aber nur einen Bruchteil zahlen.(tw)
(Offizielle Fotos vom aktuellen Azmooser Heim der Magnins gibt es zwar nicht, als Entschädigung stellt dieses SRF-Video von 2006 aber das ehemalige Einfamilienhaus der Familie in Stuttgart vor.)