15:42 BAUBRANCHE

Verdichtung in Luzern: Mehrwert soll abgegolten werden

Nicht nur bei Einzonungen, sondern auch bei Verdichtungen soll im Kanton Luzern für die Wertsteigerung des Grundstückes eine Abgabe bezahlt werden. Der Kantonsrat hat einen ersten Entscheid vom Mai klar bestätigt.

In der zweiten Lesung verankerte der Luzerner Kantonsrat den Mehrwertausgleich im Planungs- und Baugesetz. Umstrittener Punkt der Gesetzesrevision war die Mehrwertabgabe bei Umzonungen und Aufzonungen, die vom Bundesrecht nicht vorgeschrieben ist. Von diesem wird nur ein Mehrwertausgleich bei Einzonungen verlangt.

Diese Abgabe würde nur das Wohnen verteuern und eine innere Verdichtung behindern,sagte Fredy Winiger (SVP), der eine Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen zu verhindern ersuchte. Michael Töngi (Grüne) hielt Winiger entgegen, dass die Mietpreise mehr nach dem Markt als nach den Kosten richten würden. Eine Mehrwertabgabe werde nur einen kleinen Einfluss auf die Mietzinsen haben. Auch Raphael Kottmann (CVP), Urs Brücker (GLP) und Hasan Candan (SP) sprachen sich für eine Mehrwertabgabe bei Verdichtungen aus. Anders sah es Daniel Wettstein (FDP): Er sei erstaunt, über diesen "verdichtungsfeindlichen" Vorschlag einer bürgerlichen Regierung.

Laut Baudirektor Robert Küng geht es darum, die verschiedenen Planungsgewinne gleich zu behandeln. Er zeigte sich überrascht über die erneute Diskussion zur Mehrwertabgabe bei Verdichtungen, nachdem das Parlament dem Ansinnen in der ersten Lesung klar zugestimmt habe.

Wird ein Grundstück eingezont oder umgezont, gewinnt es an Wert, ohne dass der Eigentümer etwas dafür getan hat. Der Bund schreibt vor, dass bei Einzonungen neu mindestens 20 Prozent des Mehrwertes abgeschöpft werden. Luzern geht wie andere Kantone in der Zentralschweiz nicht über diesen Satz hinaus. Der Freibetrag liegt bei 100'000 Franken. Bei Grundstücken unter 300 Quadratmetern wird ebenfalls keine Abgabe fällig. Bei Um- und Aufzonungen wird die Abgabe nur subsidiär erhoben, nämlich wenn die Gemeinde mit dem Grundeigentümer keine vertragliche Regelung findet.

In der Schlussabstimmung nach zweiter Lesung hiess der Kantonsrat das revidierte Planungs- und Baugesetz mit 74 zu 37 Stimmen gut. Gegen die Vorlage stimmte namentlich die SVP, sie will ein allfälliges Referendum unterstützen. (sda/mai)

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