16:00 BAUBRANCHE

Velo-Rechtsabbiegen bei Rot bleibt in Basel

Der Pilotversuch in Basel, bei dem Velos bei Rot rechts abbiegen dürfen, ist unfallfrei abgelaufen. An zehn der zwölf Versuchs-Kreuzungen bleibt das Regime bis auf weiteres. Das freie Velo-Rechtsabbiegen bei Rot soll nun in das Schweizer Strassenverkehrsrecht aufgenommen werden.

In den vergangenen zwei Jahren hat Basel-Stadt im Rahmen eines Pilotversuchs velofreundliche Lichtsignalanlagen getestet. An insgesamt zwölf Standorten durften Velofahrerinnen und Velofahrer bei Rotlicht rechts abbiegen – selbstverständlich unter Berücksichtigung des Vortritts von Fussgängern auf den Fussgängerstreifen.

Die neuen Möglichkeiten wurden rege genutzt, wie das baselstädtische Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) mitteilt. Unfälle deswegen wurden gar keine registriert. Nur einzelne Velos hätten Fussgängern den Vortritt nicht gewährt – der Anteil habe sich "im Promillebereich" bewegt. In Absprache mit dem Bundesamt für Strassen (Astra) wird das velofreundliche Regime nach dem Versuchsende bis auf weiteres beibehalten.

Der zweijährige Pilotversuch wurde überwacht: Insgesamt 40 000 Velos wurden an den zwölf Rechtsabbiege-Stellen laut BVD innert 550 Beobachtungsstunden erfasst. 17 000 bogen rechts ab, davon 6000 legal bei Rot. Eine andere Kreuzung durften Velos bei Rot mit den Fussgängern queren, wenn ein gelbes Signal blinkte, was ein noch höherer Anteil der Velos auch nutzte.

Nicht jede Kreuzung geeignet

An zwei Kreuzungen allerdings bewährte sich das Versuchsregime zum Rechtsabbiegen nicht. Diese seien "ohne bauliche Anpassungen nicht dafür geeignet". Die Kreuzungen werden nun jedoch nicht angepasst, sondern die Spezialschilder demontiert; danach müssen Velos dort bei Rot wieder anhalten.

Bis im April soll dem Astra ein Bericht zum Pilotversuch zur Prüfung vorgelegt werden. Ziel sei, das freie Rechtsabbiegen bei Rot für Velos sowie die kombinierte Fussgänger- und Velophase neu in das Schweizer Strassenverkehrsrecht aufzunehmen: Bei positiven Ergebnissen wolle der Kanton Basel-Stadt dies beantragen.

Klarer Kriterienkatalog

Dabei ist der Fahrplan eng, denn dieser Punkt soll bei einer im Sommer ohnehin geplanten Gesetzesrevision noch mit aufgenommen werden. Sobald das Bundesparlament diese Revision abgesegnet hat, können die Kantone loslegen.

Gemäss dem Basler Amt ist allerdings nicht eine generelle Öffnung des Rechtsabbiegens bei Rot für Velos vorgesehen. Vorgesehen sei ein klarer Kriterienkatalog, in welchen konkreten Konstellationen dies sinnvoll möglich ist – zum Beispiel mit oder auch ohne Velostreifen. (mgt/sda)

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