VCS siegt gegen Mall of Switzerland: Blumenwiese statt Parkplatz
Das Einkaufszentrum Mall of Switzerland im Kanton Luzern darf keine weiteren Parkplätze für Spitzentage führen. Die Gemeinde Ebikon hat eine Beschwerde vom Verkehrs-Club der Schweiz (VCS)gutgeheissen.
Quelle: Halter AG
Die Mall of Switzerland in der Gemeinde Ebikon.
Die Nutzung des Baufeldes 5 als Ausweichparkplatz widerspreche den Bebauungsvorschriften und der behördenverbindlichen Gesamtverkehrsplanung, heisst es im Entscheid der Gemeinde Ebikon.Die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung seien nicht gegeben.
Die Gemeinde verpflichtet die Mall of Switzerland, den Kiesplatz zurückzubauen und gemäss der rechtskräftigen Baubewilligung in eine Blumenwiese zu verwandeln.Der am Montag vom siegreichen Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) publizierte Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann beim Luzerner Kantonsgericht angefochten werden.
Genügend Ausweich-Parkplätze vorhanden
Die Mall of Switzerland wollte für Spitzentage auf dem Baufeld 5 84 zusätzliche Parkplätze schaffen. Dagegen wehrte sich der VCS. Die Gemeinde Ebikon folgte dessen Argumentation, dass durch die weiteren Parkplätze auch der Autoverkehr zunehmen könnte.Die Gemeinde verweist zudem darauf, dass es für Spitzentage bereits Ausweichparkplätze in den Parkhäusern Schindler und D4 gebe.
Die Erstellung von temporären Ausweichparkplätzen auf dem Baufeld 5 werde deswegen nicht als zwingend erforderlich erachtet, zumal es solche Spitzentage nur etwa zehn Mal jährlich gebe.Die Gemeinde Ebikon entschied auch bei der Frage, über wie viele bewilligte und auch realisierte Parkplätze die Mall of Switzerland überhaupt verfügt. Es sind demnach total 1760. (sda)