Uto Kulm: Richtplanänderung könnte illegale Bauten legalisieren
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Um die Nutzung des Üetlibergs zeichnet sich ein hartes Seilziehen im Zürcher Kantonsrat ab. Eine Kommissionsmehrheit will durch eine Richtplanpassung und mit einem Gestaltungsplan die baurechtlich angefochtenen Bauten auf Uto Kulm nachträglich legalisieren.
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Uto Kulm
Eine Mehrheit der Kommission für Planung und Bau (KPB) befürworte die vom Regierungsrat beantragte Teilrevision des kantonalen Richtplans, teilte die KPB am Donnerstag mit. Sie erhoffe sich vom Eintrag des Uto Kulm als "Erholungsgebiet und Aussichtspunkt" eine "konfliktfreiere Situation" auf dem Zürcher Hausberg.
Die Kommissionsmehrheit möchte jedoch "die öffentlichen Interessen an den Aussenraum" durch zusätzliche Elemente ergänzen und explizit sichern. Dazu gehören ein "dauernd öffentlich zugänglicher und grosszügiger Aussichtspunkt", "Waldpflegekonzept", "achäologische Fundstätten" sowie die "Einhaltung der Schutzziele des BLN-Gebietes".
Die Nutzung des Ausflugsrestaurants, des Aussichtspunktes, der Wanderweg sowie die Regelung des Verkehrs sollen erst in einem kantonalen Gestaltungsplan detailliert geregelt werden. Zuständig für die übergeordnete Richplanung ist der Kantonsrat, während der Gestaltungsplan durch die Baudirektion festgelegt wird.
Minderheit lehnt "Lex Fry" ab
Mit der Festsetzung des Uto Kulm als Erholungszone im Richtplan könnten die von Hotelier und Besitzer des gesamten Uto-Kulm-Plateaus, Giusep Fry, illegal erstellten Bauten nachträglich legalisiert werden, wie die KPB in ihrer Mitteilung einräumt.
Eine Minderheit der Kommission lehnt den Richtplaneintrag für eine solche "Lex Fry" ab. Eine weitere Kommissionsminderheit möchte die Vorlage zurückweisen und den Regierungsat beauftragen, eine neue Vorlage auszuarbeiten. Demnach sollten auf Uto Kulm keine Bauten und Anlagen zugelassen werden, die das zulässige Mass des Raumplanungsgesetzes überschreiten.
Ein weiterer Minderheitsantrag zielt auf einen Richtplaneintrag auch für den "Gmüetliberg", die Bergstation der Sihltal-Zürich-Uetliberg-Bahn (SZU), ab.Damit sollen ähnliche Nutzungskonflikte wie auf Uto Kulm vermieden werden. Dabei soll die Bautätigkeit für den "Gmüetliberg" auf das heute zulässige Mass beschränkt sein.
Eine weitere Kommissionsminderheit möchte das Fahrtenkontingent auf den Üetliberg auf 3000 Fahrten im Jahr beschränken, Sperrzeiten festhalten und Helikopterlandungen ausschliessen. Und schliesslich möchte eine weitere Minderheit, dass auf dem Kulm nur die 2002 rechtskräftig bewilligten Anlagen weiter bestehen bleiben.
Der Uto Kulm war in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen. Zunächst musste Hotelier Fry einen illegal erstellten Kiosk abreissen.
Nach einem weiteren Gerichtsentscheid wies die kantonale Baudirektion im vergangenen Jahr die Gemeinde Stallikon als Standortgemeinde an, die nötigen Vorkehrungen für den Abriss eines illegal erbauten Wintergartens beim Ausflugsrestaurant zu treffen. Der Entscheid wurde jedoch bei der kantonalen Baurekurskommission angefochten. (sda)