Urteil Zweitwohnungsinitiative: Von überrascht bis schockiert
Gestern hat der Verein Helvetia Nostra, mit der Franz Weber die Zweitwohnungsinitiative lanciert hat, gleich doppelt gewonnen. Nicht nur, weil das Bundesgericht befunden hat, dass die Zweitwohnungsinitiative bereits seit dem 11. März 2012 gilt. Das höchste Gericht urteilte zudem, dass der Verein das Recht hat, gegen Bauprojekte Beschwerde zu erheben. Damit müssen nun zahlreiche Bauvorhaben neu geprüft werden. - Während Franz Weber erleichtert ist, ist die Gegenseite schockiert und enttäuscht.
In einer ersten Reaktion zeigte sich Umweltschützer Franz Weber erleichtert. „Das ist ein Sieg, das ist etwas Wunderbares“, sagte er den Journalisten vor dem Bundesgericht. Helvetia Nostra habe in etwa 3400 Fällen Beschwerde geführt. Das Recht habe gesiegt, nicht Helvetia Nostra. „Es freut mich für die gute Sache, nicht für mich persönlich“, kommentierte Weber. Man müsse nun weiterkämpfen.
Von einem düsteren Szenario geht hingegen der Schweizerische Baumeisterverband aus. So sieht er im Baugewerbe des Alpenraums an die 7000 Arbeitsstellen gefährdet. Dies habe eine im Februar veröffentlichten Studie des Konjunkturforschungsinstituts BAK Basel ergeben. Angesichts dieser Zahlen zeigte sich der Schweizerische Baumeisterverband schockiert. Er ist der Meinung, dass das oberste Gericht mit seinen Urteilen die schlimmstmögliche Auslegung des Volksentscheids vom 11. März 2012 geschaffen habe.
Von einem Schlag für jene, die bauen wollen, sprach die Regierungskonferenz der Gebirgskantone. Nun würden die Konsequenzen der Zweitwohnungsinitiative in touristischen Regionen schneller spürbar, als wenn die angefochtenen Projekte noch realisiert worden wären, sagte Fadri Ramming, der Generalsekretär der Gebirgskantone. Für den Berner Berner Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) war der gestrige Mittwoch ein schwarzer Tag für die Berner Volkswirtschaft, den Tourismus und die betroffenen Grundeigentümer. Für Letztere bedeute der Entscheid faktisch eine Enteignung, sagte er. Auch im Kanton Wallis herrscht Unverständnis und Enttäuschung. Man tröstet sich aber damit, dass mit den Urteilen nicht alles geklärt wurde.
Bündner Volkswirtschaftsdirektor Hansjörg Trachsel hingegen ist überrascht von den Lausanner Urteilen zur Zweitwohnungsinitiative. Und zwar, weil nach der Annahme des Volksbegehrens im März letzten Jahres die Mehrheit der Rechtsprofessoren anderer Meinung gewesen sei als nun das Bundesgericht. Im Tessin ist man weniger beunruhigt als in den übrigen betroffenen Kantonen, weil nur 50 Rekurse wegen den Urteilen Konsequenzen befürchten müssen. 10 dieser Beschwerden gegen erteilte Baugenehmigungen zwischen dem 11. März und 31. Dezember 2012 stammten von Helvetia Nostra, sagte Paolo Poggiati vom Tessiner Amt für Raumentwicklung. Die Konsequenzen für das Tessin seien demnach überschaubar.
Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) äusserte Bedauern über den Entscheid. Das Bundesgericht schaffe damit neue Unsicherheiten in der Zweitwohnungsfrage, teilte der HEV mit. Viele Bauwillige hätten ihr Projekt aufgrund der breit gestreuten Einsprachen von Helvetia Nostra seit Monaten blockiert gesehen. Darunter seien auch Projekte, die seit Jahren sorgfältig geplant und abgeklärt, aber beim örtlichen Bauamt noch nicht eingereicht worden seien.
Bundesrätin Doris Leuthard nahm den ersten Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis. Vor einer abschliessenden Würdigung seien zusätzliche Informationen und Angaben zum Urteil abzuwarten. Leuthard hatte sich immer auf den Standpunkt gestellt, dass der Verfassungsartikel am Tag der Annahme durch das Schweizer Stimmvolk, also am 11. März 2012, in Kraft tritt. (ffi/sda)