Urner Regierung schafft Solarpflicht nach verlorener Abstimmung ab
Der Urner Regierungsrat zieht die Konsequenzen aus zwei widersprüchlichen Abstimmungen zur Solarenergie und schafft die Solarpflicht faktisch ab. Er hat das Energiegesetz und die Energieverordnung angepasst und in die Vernehmlassung geschickt, wie er am Freitag mitteilte.
Die Urner Stimmberechtigten hatten 2023 in einer obligatorischen Referendumsabstimmung mit einer Zweidrittelsmehrheit das neue kantonale Energiegesetz gutgeheissen. Ein Jahr später lehnten die Urnerinnen und Urner die Energieverordnung, welche die Umsetzung des Gesetzes hätte festlegen sollen, in einem ähnlichen Stimmenverhältnis aber ab.
Gegen die Verordnung war das Referendum ergriffen worden. Begründet wurde dieses mit der Vorgabe, dass bei Neubauten und Dachsanierungen ab einer Gebäudefläche von 100 Quadratmetern eine Photovoltaikanlage installiert werden muss. Das Referendumskomitee forderte, die Grenze auf 300 Quadratmeter anzuheben.
Dies entspricht dem Wert, den das eidgenössische Energiegesetz als Minimalanforderung für Neubauten vorschreibt. Der Wert gilt derzeit auch im Kanton Uri, weil der Kanton kein rechtskräftiges Energiegesetz hat.
Nicht mit Energiegesetz vereinbar
Die im Referendum geforderte Grenze von 300 Quadratmeter lässt sich nach Einschätzung des Regierungsrats nicht mit dem vom Volk gutgeheissenen Energiegesetz vereinbaren. Grund dafür ist, dass dieses von einer Pflicht zur Solarenergie spricht. Weil aber über 90 Prozent der Gebäude eine kleinere Gebäudefläche als 300 Quadratmeter haben, würde die Pflicht «faktisch aufgehoben».
Die Kantonsregierung schlägt deswegen vor, die entsprechenden Artikel im Energiegesetz umzuschreiben und in der Energieverordnung die 100 Quadratmeter durch die 300 Quadratmeter zu ersetzen. Über das angepasste Energiegesetz werden die Stimmberechtigten abstimmen können, die Verordnung wird dem fakultativen Referendum unterstehen. (sda/pb)